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  • Änderung Nr. 30 (in Kraft seit 06.07.2019)

    "Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel, Dieselstraße"

    Die Änderung des Flächennutzungsplanes lfd. Nr. 30 „Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel, Dieselstraße“, wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 6. Juli 2019 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) wirksam. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtbezirk Süd von Halle (Saale) im Stadtviertel Damaschkestraße östlich der Kreuzung Dieselstraße/Merseburger Straße und hat eine Größe von ca. 10Hektar. Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Dieselstraße(Darstellung im Flächennutzungsplan: Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen), im Osten durch eine Bahntrasse (Darstellung im Flächennutzungsplan: Bahnanlage), im Süden durch einen Kleingartenanlage(Darstellung im Flächennutzungsplan: Grünflächen mit Versorgungsfunktion, Zweckbestimmung: Dauerkleingartenanlage) und im Westen durch ein Gewerbegebiet (Darstellung im Flächennutzungsplan: Gewerbegebiete, eingeschränkt; gemischte Baufläche). Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplans zu entnehmen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung war es, die Voraussetzungen für die Neustrukturierung des Plangebietes hinsichtlich einer neuen Nutzung zu schaffen. Im Ergebnis der Flächennutzungsplanänderung wird anstelle eines „Gewerbegebietes, eingeschränkt“ eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
    Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung/Freiraumplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.