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  • Änderung Nr. 35 (in Kraft seit 29.10.2021)

    "Sonderbaufläche Riebeckplatz Ost"

    Die Änderung des Flächennutzungsplanes lfd. Nr. 35 „Sonderbaufläche Riebeckplatz Ost“, wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 29.Oktober 2021 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) wirksam.

    Der Geltungsbereich der Änderung umfasst östliche Teile des Riebeckplatzes. Das Gebiet wird von verschiedenen übergeordneten Verkehrsanlagenumgeben, an die sich eine gemischte Bebauung anschließt. Der Änderungsbereich wird im Osten durch die Bahnanlagen der Deutschen Bahn(DB) und im Süden durch den Zentralen Busbahnhof (ZOB) begrenzt. Im Westen bzw. Norden verläuft die Grenze entlang des Kreisverkehrs bzw. der Volkmannstraße. In die Umgrenzung einbezogen ist ein Teilabschnitt der Delitzscher Straße, dessen Darstellung im Flächennutzungsplan jedoch unverändert bleibt. Der Geltungsbereich der Änderung hat eine Fläche von ca.2,9 ha.

    Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, lfd. Nr. 35, wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 174.1 „Riebeckplatz Ost“ durchgeführt. Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, den Riebeckplatz, den zentralen Verkehrsknoten der Stadt Halle (Saale) in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes, städtebaulich neu zu fassen und zu gestalten und dafür erste Bauvorhaben bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Im Ergebnis der Flächennutzungsplanänderung werden Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen Hotel, Dienstleistungen, Büro und Parken dargestellt.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
    Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung/Freiraumplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.