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  • Änderung Nr. 38 (in Kraft seit 08.12.2023)

    "Ammendorf, Wohnbebauung an der Alfred-Reinhardt-Straße"

    Die Änderung des Flächennutzungsplanes lfd. Nr. 38 „Ammendorf, Wohnbebauung an der Alfred-Reinhardt-Straße“, wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 8. Dezember 2023 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) wirksam.

    Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich im Südosten der Stadt Halle (Saale) innerhalb des Stadtviertels Radewell/Osendorf im Stadtteil Ammendorf. Er umfasst bebaute und unbebaute Flächen südlich der Alfred-Reinhardt-Straße im rückwärtigen Bereich. Zum Änderungsbereich gehören eine Teilfläche 1 mit einem Teilbereich des derzeit als Lagerhalle genutzten Hallengebäudes mit der zugehörigen Außenfläche und die unbebaute Fläche nordöstlich der gewerblichen Nutzung sowie eine Teilfläche 2 mit der unbebauten Fläche südwestlich des Dachswegs. Die Teilfläche 1 wird im Nordwesten und Südwesten von Wohnbebauung, im Südosten durch Brachland und im Nordosten durch eine landwirtschaftliche Fläche eingefasst. Die Teilfläche 2 liegt südwestlich des Dachswegs und wird im Nordwesten und Nordosten von Wohnbebauung sowie im Südosten und Südwesten von Brachland umgeben. Der Geltungsbereich der Änderung hat eine Fläche von ca. 1,73 ha.

    Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, lfd. Nr. 38, wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Ammendorf, Wohnbebauung an der Alfred-Reinhardt-Straße“ durchgeführt. Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die Fläche mit Einzel- und Doppelhäusern und der erforderlichen Erschließungsanlage zu ergänzen und verträglich in den Siedlungszusammenhang einzubinden.

    Im Zuge der Planänderung werden die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche mit Versorgungsfunktion und das eingeschränkte Gewerbegebiet innerhalb der Teilfläche 1 als Wohnbaufläche und eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt. Die Teilfläche 2 des Änderungsbereiches wird als Sonstige Grünfläche dargestellt.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
    Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung/Freiraumplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.