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  • Änderung Nr. 4 (in Kraft seit 26.01.2005)

    "Wohnbaufläche Baugebiet Büschdorf, südlich der Delitzscher Straße"

    Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Büschdorf im östlichen Stadtgebiet. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Günter-Meyer-Straße begrenzt, im Westen durch die Straße zum Hufeisensee, im Osten durch den Friedhof Büschdorf und im Norden etwa 220 m südlich der Delitzscher Straße. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wurde eine zuvor als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel dargestellte Fläche als Wohnbaufläche dargestellt.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
    Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung/Freiraumplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.