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  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    1. Stufe

    Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs-und Bebauungsplan) vor. 

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

    Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig in den Planungsprozess zu Bauleitplänen einbezogen werden. Dies ist meist zu einem Zeitpunkt der Fall, wenn ein Rohkonzept für die Planung vorliegt, das bereits die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkret darstellt. Die Planung ist dabei aber noch flexibel und nicht bis in alle Einzelheiten ausgearbeitet.

    Je nach erwartetem Interesse der Öffentlichkeit wird die Beteiligung als öffentliche Veranstaltung und/oder in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) mit anschließender öffentlicher Auslegung durchgeführt. Der Plan liegt in der Regel für einen Monat im Foyer der Scheibe A in Neustadt, Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.

    Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist nur schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder über das auf der Seite des Entwurfs des jeweiligen Bauleitplanes angebotene E-Mail-Formular möglich.

    In der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Entwurf des Bebauungsplans haben Sie erneut Gelegenheit sich zum Vorhaben zu äußern. Während der dann einmonatigen Offenlage können Sie uns Ihre Hinweise und Bedenken mitteilen, sollte die Überarbeitung der Planung Ihre Anregungen aus der ersten Beteiligungsphase noch nicht ausreichend berücksichtigt haben. Wir weisen darauf hin, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.

    Bebauungsplanverfahren in der öffentlichen Beteiligung

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.