Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 43 Sonderbaufläche Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße
Der Flächennutzungsplan (FNP) muss parallel zum Bebauungsplan Nr. 217 „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße“ geändert werden, da das betreffende Areal derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Im Zuge der Änderung des FNP der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 43 „Sonderbaufläche Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße“, ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Justizvollzugsanstalt vorgesehen. Im FNP-Änderungsverfahren soll darüber hinaus die dargestellte gewerbliche Baufläche östlich der L 141 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst somit insgesamt rund 33 ha.
Lage
Posthornstraße
Informationen zum Stand des Verfahrens
Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- 11. März 2025 Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Stadtrat
- 26. März 2025 Aufsstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
- Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Kontaktinformationen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.