Bebauungsplan Nr. 174 - "Riebeckplatz"
Die Stadt hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich Planungen zur Stärkung des Riebeckplatzes als bedeutenden Eingangsbereich in die Innenstadt unternommen und umgesetzt. Die am Riebeckplatz in den 60er Jahren entstandene Verkehrsanlage gehört zu den größten ihrer Art in Deutschland und bestimmt wesentlich die städtebauliche Situation der Umgebung. Diese bietet trotz ihrer Zentrumsnähe keinerlei innerstädtische Qualitäten. Mit dem städtebaulichen Konzept soll eine Lösung im Umgang mit diesem schwierigen urbanen Raum gefunden werden. Das Plangebiet umfasst den Gesamtbereich des Stadteingangs Riebeckplatz und hat eine Größe von ca. 13,6 ha. Die Neubaumöglichkeiten sollen einerseits zwischen den überdimensionierten Plätzen und Räumen des Riebeckplatz es zu Altstadt hin vermitteln. Andererseits kann die Gelegenheit einer städtebaulichen Betonung und Heraushebung des Stadteingangsbereichs durch die Errichtung von dominanten Hochpunkten, die die vorhandene Bebauung deutlich überragen, genutzt werden. Folgende grundsätzliche Ziele zum Nutzungsspektrum werden verfolgt:
- die Versorgungsfunktion der Innenstadt zu erweitern;
- die Entwicklung der einzelnen Teilräume unter Berücksichtigung des zentrenspezifischen Nutzungsspektrums mit kleinteiligem Handel, Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Hotel, Kongresszentrum und Gastronomie zu betreiben;
- über die Nutzungen aller Vorhaben das städtebauliche Umfeld aufzuwerten;
- nachgefragte Flächen für ein breites Spektrum von kleinteiligem Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen sowie Hotel- und Kongressnutzung in zentraler und sehr gut mit ÖPNV angebundener integrierter innerstädtischer Lage zu schaffen;
- die notwendigen und ggf. auch vorhandene Stellplätze, für die Ersatz geschaffen werden muss (PKW- und Fahrradstellplätze) weitgehend in das Innere von Baukörpern zu verlagern;
Der südwestliche Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 174 befindet sich im Geltungsbereich der rechtswirksamen Sanierungssatzung Nr. 2 „Altindustriestandorte Merseburger Straße mit dem Gründerzeitviertel Südliche Vorstadt“.
Lage
Riebeckplatz
Informationen zum Stand des Verfahrens
Haupausschuss
Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- 03. Juli 2020 Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Stadtrat
- 15. Juli 2020 Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
- Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Kontaktinformationen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.