Bebauungsplan Nr. 216 - RAW-Areal
Das ehemalige Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) Halle wurde ab den 1860er Jahren erbaut und bis Anfang der 1990er Jahre industriell genutzt. Seitdem steht das Areal leer. Es ist die letzte Brachfläche dieser Größenordnung in der halleschen Innenstadt.
Die gesamten Flächen des RAW-Areals sind aktuell als Bahnflächen gewidmet. Das Gebiet ist komplett von Gleisanlagen umschlossen. Aufgrund der ehemaligen Nutzung ist das Areal erheblich mit Altlasten belastet.
Trotz der schwierigen Ausgangssituation besteht aufgrund der Größe und der zentralen Lage ein erhebliches Entwicklungspotenzial für das RAW-Areal. Um dieses Potenzial nutzen zu können, hat die Stadt Halle (Saale) ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KG (EgIG) beauftragt, das ehemalige RAW-Gelände zu revitalisieren und als neues Stadtquartier zu entwickeln. Dies umfasst insbesondere die umfangreiche Sanierung bzw. Dekontamination des Geländes, sowie die verkehrliche und mediale Erschließung des Areals. Ziel ist es, Möglichkeiten der Folgenutzung zu eröffnen und zusätzliche private, gewerbliche Investitionen auf dem Areal zu ermöglichen. Für das Areal wird eine vielfältige und nachhaltige Nutzungsstruktur anstrebt. Der Schwerpunkt der künftigen Nutzung liegt auf der Entwicklung des Areals als Ort zum Arbeiten, Forschen und Gründen.
Das Projekt RAW ist daher ein Investitionsvorhaben der Region Halle/Saalekreis, welches im Rahmen des Strukturwandels Kohleausstieg prioritär umgesetzt werden soll.
Lage
Areal ehemaliges RAW-Gelände
Informationen zum Stand des Verfahrens
Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- 05. Dezember 2023 Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Stadtrat
- 20. Dezember 2023 Aufsstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
- Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Kontaktinformationen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.