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  • Bebauungsplan Nr. 221 - "Erweiterung des HAVAG-Betriebshofs"

    Status: laufendes Verfahren | Stadtbezirk: Ost | von: 30.04.2025 |

    Das Planungserfordernis, den Betriebshof der Halleschen Verkehrs AG (HAVAG) für die Wartung und das Abstellen von Elektrobussen zu ertüchtigen, ergibt sich aus den ab dem Jahr 2029 zwingend vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen. Daher stellte sich in Bezug auf das Planvorhaben nicht die Frage, ob das Vorhaben umgesetzt werden soll, sondern allein die Frage, wie und vor allem wo das Vorhaben umgesetzt werden kann. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 221 Erweiterung des HAVAG-Betriebshofs beschlossen.

    Das Plangebiet befindet sich in der Flur 18 der Gemarkung Halle und hat eine Größe von ca. 0,95 Hektar. Das Plangebiet ist im Norden, im Süden und im Westen von dem im Bestand vorhandenen Betriebshof der HAVAG umgeben und wird von den Flurstücken dieses Betriebshofes begrenzt. Im Osten wird das Plangebiet von den Flurstücken 23/3 und 125/22 der Kleingartenanlage „Schloß Freiimfelde“ begrenzt. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Halle ist die Fläche bereits als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Straßenbahndepot dargestellt.

    Die vorgesehene Flächenerweiterung des im Bestand vorhandenen Betriebshofes der HAVAG ist erforderlich aufgrund der notwendigen Umsetzung gesetzlicher Regelungen, die sich aus dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG), geändert durch Art. 1 G vom 20.05.2024 I Nr. 167, ergeben. Diese schreiben die Umstellung der bisher verbrennergetriebenen Busflotte auf alternative Antriebe vor.

    Laut Gutachten des Sachverständigen vom Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (IVI) wäre eine Umstellung auf Wasserstoffantriebe insgesamt aufwendiger als die Umstellung auf Elektroantriebe. Die im Bestand vorhandene Infrastruktur lässt sich jedoch nicht entsprechend der durch den Elektroantrieb vorgegebenen Anforderungen ertüchtigen. Daher ist eine Erweiterung der Fläche des Betriebshofes um eine Teilfläche der angrenzenden Kleingartenanlage unumgänglich.

    Dieses Erfordernis der Flächenerweiterung begründet sich u.a. darin, dass einerseits der Neubau einer für Elektrobusse geeigneten Buswerkstatt zwingend erforderlich, aber auf der vorhandenen Fläche des Betriebshofes nicht umsetzbar ist. Andererseits ist zu beachten, dass beim Betrieb von Elektrobussen aus Gründen des Brandschutzes größere Sicherheitsabstände auf der bisherigen Busabstellfläche einzuhalten sind, was eine geringere Dichte der Aufstellung und in Verbindung damit einen insgesamt größeren Flächenbedarf verursacht.

    Lage

    Freiimfelder Straße / Freiimfelde / Helmut-von Gerlach-Straße / Grenzstraße

    zum Stadtplan

    Informationen zum Stand des Verfahrens

    Ausschuss für Planungsangelegenheiten

    Stadtrat

    Beteiligung der Öffentlichkeit

    • Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
    • Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB 

    Kontaktinformationen

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.