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  • Bebauungsplan Nr. 59.1, 3. Änderung - "Klinikum Kröllwitz"

    Status: laufendes Verfahren | Stadtbezirk: West | von: 28.04.2021 |

    Im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes muss die Kapazität der Kindereinrichtung zur Absicherung des Klinikbetriebes um 66 Plätze erhöht werden. Da der neue Standort für die Kindereinrichtung noch nicht zur Verfügung steht, muss eine zeitlich befristete Zwischenlösung planungsrechtlich abgesichert werden. Weiterhin muss die Bau- und Freifläche für den zukünftigen Standort der Kindereinrichtung entsprechend dem gestiegenen Bedarf erweitert und ein Teil des vorhandenen Technikhofes erhalten bleiben.

    Lage

    Ernst-Grube-Straße

    zum Stadtplan

    Informationen zum Stand des Verfahrens

    Ausschuss für Planungsangelegenheiten

    Stadtrat

    Beteiligung der Öffentlichkeit

    • Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB 
    • Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB 

    Kontaktinformationen

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.