Bebauungsplan Nr. 59.1, 3. Änderung - "Klinikum Kröllwitz"
Status:
laufendes Verfahren
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Stadtbezirk:
West
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von:
28.04.2021
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Im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes muss die Kapazität der Kindereinrichtung zur Absicherung des Klinikbetriebes um 66 Plätze erhöht werden. Da der neue Standort für die Kindereinrichtung noch nicht zur Verfügung steht, muss eine zeitlich befristete Zwischenlösung planungsrechtlich abgesichert werden. Weiterhin muss die Bau- und Freifläche für den zukünftigen Standort der Kindereinrichtung entsprechend dem gestiegenen Bedarf erweitert und ein Teil des vorhandenen Technikhofes erhalten bleiben.
Lage
Ernst-Grube-Straße
Informationen zum Stand des Verfahrens
Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- 13. April 2021 Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Stadtrat
- 28. April 2021 Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
- Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Kontaktinformationen
Adresse:
Fachbereich Städtebau und Bauordnung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2216301
Fax:
+49 345 2214893
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.