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  • Neuaufstellung Flächennutzungsplan

    Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 27.11.2019 den "Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale) - Aufstellungsbeschluss" (Beschluss-Nr. VI/2019/04738) gefasst.

    Warum eine Neuaufstellung?

    Der bislang gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Halle (Saale) ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 10. September 1998 wirksam geworden. In den Jahren seit Wirksamkeit des Flächennutzungsplans wurden 25 Änderungsverfahren für Teilbereiche des Flächennutzungsplans durchgeführt und ein noch laufendes Änderungsverfahren eingeleitet. Die lange Zeitspanne seit Wirksamkeit des Flächennutzungsplans zeigt, dass das Planungsinstrument die städtebauliche Entwicklung der Stadt über viele Jahre zu ordnen in der Lage gewesen ist. Die Änderungserfordernisse nehmen mit den sich ändernden Rahmenbedingungen seit dem Jahr 1998 gerade in den letzten Jahren zu und berühren die Grundzüge der Planung. Nach den umfangreichen Transformationsprozessen der 90er und frühen 2000er Jahre sieht sich die Stadt Halle (Saale) in den letzten Jahren einem in seiner Dynamik und Komplexität weiter zunehmenden Entwicklungsprozess mit neuen Herausforderungen und Chancen gegenüber. Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) - ISEK Halle 2025 wurde im Oktober 2017 ein gesamtstädtisches, integriertes Konzept als positive Vision der mittel- bis langfristigen Stadtentwicklung beschlossen, in dem Leitlinien zur Entwicklung der Stadt im Dreiklang Kultur - Wirtschaft - Wissenschaft festgelegt wurden. Die durch den Stadtrat beschlossenen Zielaus-sagen sind auf Ebene der Bauleitplanung zu allererst im Flächennutzungsplan zu verarbeiten. Deshalb soll eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet eine einheitliche, an den aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungsbedürfnissen ausgerichtete Bewertungsgrundlage auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung schaffen, um sich den künftigen Herausforderungen auf einer grundsätzlichen und übergeordneten Ebene anzunehmen.

    Der noch wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) aus dem Jahr 1998 entfaltet hinsichtlich des durch den Gesetzgeber beabsichtigen Zweckes immer weniger Steuerungswirkung. Neue Handlungserfordernisse ergeben sich in einer in den letzten Jahren leicht wachsenden Stadt aus der Struktur der zuwandernden Bevölkerung und deren Einfluss auf die zukünftige demographische Entwicklung, gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Migrationsbewegungen sowie Stadt-Umland-Wanderung. Dementsprechend haben sich die Ansprüche der Bevölkerung an Wohn- und Arbeitsverhältnisse, das Mobilitätsverhalten und die Bedarfe an sozialer Infrastruktur ebenfalls verändert. Die geänderten Bedürfnisse nach Wohnraum und Wohnbauflächen erfordern eine erneute Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Randbedingungen und eine darauf aufbauende Ausweisung im Flächennutzungsplan.

    Auch die Standortanforderungen der Unternehmen stellen die Stadt Halle (Saale) vor Herausforderungen, die vor der Jahrtausendwende bestenfalls partiell prognostizierbar waren. So hat sich in Halle (Saale) neben den klassischen Dienstleistungen eine Entwicklungsbranche an forschungs- und technologieorientierten Unternehmen mit eigenen Standortanforderungen im Schnittfeld zwischen Dienstleistung, Forschung und Produktion herausgebildet (Technologiepark weinberg campus). Parallel dazu besteht weiterhin Entwicklungsdruck bei der Neuansiedlung und Bestandspflege vor allem flächenintensiver Gewerbe- und Industriebetriebe.

    Die Steuerung des Einzelhandels stellt in ihrer Dimension ebenfalls neue Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine qualifizierte Versorgung der Bevölkerung. In diesem Bereich vollziehen sich aktuell hochdynamische Prozesse, welche es im Sinne der Daseinsvorsorge für das Stadtgebiet zu steuern gilt.

    Im Bereich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Zwischenzeit wesentlich verändert (u. a. UVP-Gesetzgebung, europarechtliche Vorschriften zu Arten- und Biotopschutz, Bodenschutz). Die Übernahme angepasster Überschwemmungs- bzw. Risikogebiete im Flächennutzungsplan ist dabei sicherlich nur der augenfälligste Anpassungsbedarf. Aber auch die neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Klimaschutzes in der Stadtentwicklung erfordern eine Überarbeitung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. Weitere neue Zielstellungen werden in der Entwicklung eines Grünen Ringes um Halle, der Vernetzung von Grün- und Freiflächen, der Weiterentwicklung des Biotopverbundsystems und der Bereitstellung von Kompensationsflächen verfolgt.

    Für die weitere Entwicklung der Verkehrsnetze müssen mögliche Neubautrassen (Saalequerungen, Ortsumgehungen, ÖPNV-Neubaustrecken, etc.) auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Grundlagen (vor allem bzgl. Immissionsschutz und Naturschutz) bewertet und bei entsprechender Eignung im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

    Nicht zuletzt die Entwicklungen in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland, insbesondere in Hinblick auf die Einflussfaktoren der benachbarten, wachsenden Metropole Leipzig und den Flughafen Halle/Leipzig haben zu einer starken Reaktionsdynamik für die Entscheidungsprozesse in der Stadtentwicklung beigetragen.

    Als strategisches informelles Planungsinstrument wurde gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 i. V. m. 171b BauGB im Oktober 2017 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) mit einem Zielhorizont für das Jahr 2025 beschlossen. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bietet die Möglichkeit, die im ISEK Halle 2025 formulierten stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen in die formelle Bauleitplanung zu übertragen und damit eine rechtsverbindliche Handlungsgrundlage auf gesamtstädtischer Ebene zu schaffen, welche unter Berücksichtigung der gewachsenen Bestandsstrukturen die notwendige Impulswirkung für eine Befassung mit neuen Herausforderungen und somit eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Halle (Saale) sichert.

    Informationen zum Stand des Verfahrens

    Hier werden - entsprechend der jeweiligen Verfahrensschritte - Informationen zu den einzelnen Phasen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale) bereitgestellt.

    Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 27.03.2024 dem Beschlussvorschlag (VII/2023/05853) zur "Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale) - frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs" mit Änderungen zugestimmt.

    Die frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgte im Zeitraum vom 23.08.2024 bis zum 07.10.2024. 

    Kontaktinformationen

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.