Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 197 - Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan
Das Plangebiet liegt am Rand der Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtgottesacker und hat eine Größe von ca. 1,05 ha. Es gehört zum sog. „Charlottenviertel“, dass sich westlich der Magdeburger Straße bis zur Altstadt sowie bis zur Leipziger Straße und zur Großen Steinstraße erstreckt. Die Nähe zum Stadtpark, der Stadtgottesacker als herausragendes Denkmal von überregionaler Bedeutung und die gründerzeitliche Stadtstruktur prägen das Stadtviertel.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für die Neubebauung des jetzt überwiegend ungenutzten Plangebiets schaffen. Ziel ist die Errichtung eines lebendigen, gemischt genutzten, innerstädtischen Quartiers. Das städtebauliche Konzept wurde in einem zweistufigen Einladungswettbewerb ausgewählt. Das Preisgericht hat im August 2019 das hallesche Büro Däschler Architekten und Ingenieure zum Wettbewerbssieger ernannt. Das Konzept sieht eine in sechs Einzelbaukörper aufgelöste Blockrandbebauung entlang der Charlotten- und Gottesackerstraße vor. Die mehrgeschossigen Stadtvillen, mit überwiegender Wohnnutzung, gruppieren sich um einen gemeinsamen Innenhof. Am Töpferplan füllt ein Solitärgebäude, mit Flächen für Gastronomie, Büros, nicht störende gewerbliche -, soziale und gesundheitliche Nutzungen und ggf. einen Beherbergungsbetrieb, die bestehende Baulücke. Vorgesehen sind ebenfalls öffentlich nutzbare Platz und Wegeflächen insbesondere die Schaffung einer Fußwegeverbindung zwischen Töpferplan und Charlottenstraße/Anhalter Straße. Die Realisierung eines zeitgemäßen Erschließungs- und Mobilitätskonzeptes führt zur Reduzierung des Anteils am motorisierten Individualverkehr und schafft Alternativangebote (z.B. Carsharing) für die Bewohnerschaft.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 12 BauGB vorhabenbezogen und § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Lage
Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan
Informationen zum Stand des Verfahrens
Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- 09. Juni 2020 Aufstellungsbeschluss
- 14. Mai 2024 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Stadtrat
- 24. Juni 2020 Aufsstellungsbeschluss
- 29. Mai 2024 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
- 09. September 2020 bis 23. September 2020 Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- 02. Juli 2024 bis 12. August 2024 Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- 09. Mai 2025 bis 20. Mai 2025 Erneute Förmliche Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Kontaktinformationen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.