Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 197 - Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan
Das Plangebiet liegt am Rand der Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtgottesacker und hat eine Größe von ca. 1,5 ha. Es gehört zum sog. „Charlottenviertel“, das sich westlich der Magdeburger Straße bis zur Altstadt und bis zur Leipziger Straße und zur Großen Steinstraße erstreckt. Die Nähe zum Stadtpark, der Stadtgottesacker als herausragendes Denkmal von überregionaler Bedeutung und die gründerzeitliche Stadtstruktur prägen das Stadtviertel.
Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt, die Voraussetzungen für die Neubebauung des jetzt überwiegend ungenutzten Plangebiets zu schaffen. Vorhabenträgerin ist die Am Stadtpark GmbH. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Planungsansatz der Innenentwicklung gem. §13 a BauGB verfolgt. Das städtebauliche Konzept wurde in einem nicht offenen, zweistufigen Einladungswettbewerb ausgewählt. Das Preisgericht hat im August 2019 das das hallesche Büro Däschler Architekten und Ingenieure zum Wettbewerbssieger ausgewählt.
Im nördlichen Bereich sind sechs mehrgeschossige Stadtvillen geplant, im südlichen Abschnitt der Erhalt der ehem. Glaserei und zwei weitere Gebäude, die die straßenbegleitende Struktur der Gründerzeit aufnehmen mit Anbau an die Brandwand der Friedrich-List-Schule. Vorgesehen ist eine gemischt genutzte Bebauung mit dem Charakter eines innerstädtischen lebendigen Quartiers mit Wohnen, Nutzflächen für nicht störende gewerbliche Nutzungen, Hotel und sozialen Nutzungen wie z. B. eine KITA. Ein Mobilitätskonzept zur Reduzierung des MIV-Anteils sowie die fußläufige und fahrradfreundliche Vernetzung innerhalb des Plangebietes und mit der Umgebung (Stadtpark, Platz am Leipziger Turm, Altstadt) durch öffentlich nutzbare Platz- und Wegeflächen sollen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Lage
Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan
Informationen zum Stand des Verfahrens
Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- 09. Juni 2020 Aufstellungsbeschluss
- 14. Mai 2024 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Stadtrat
- 24. Juni 2020 Aufsstellungsbeschluss
- 29. Mai 2024 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
- 09. September 2020 bis 23. September 2020 Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Kontaktinformationen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.