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  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 197 - "Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan"

    Status: Förmliche Beteiligung | Stadtbezirk: Mitte |

    Das Plangebiet liegt am Rand der Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtgottesacker und hat eine Größe von ca. 1,05 ha. Es gehört zum sog. „Charlottenviertel“, dass sich westlich der Magdeburger Straße bis zur Altstadt sowie bis zur Leipziger Straße und zur Großen Steinstraße erstreckt. Die Nähe zum Stadtpark, der Stadtgottesacker als herausragendes Denkmal von überregionaler Bedeutung und die gründerzeitliche Stadtstruktur prägen das Stadtviertel. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für die Neubebauung des jetzt überwiegend ungenutzten Plangebiets schaffen. Ziel ist die Errichtung eines lebendigen, gemischt genutzten, innerstädtischen Quartiers. Das städtebauliche Konzept wurde in einem zweistufigen Einladungswettbewerb ausgewählt. Das Preisgericht hat im August 2019 das hallesche Büro Däschler Architekten und Ingenieure zum Wettbewerbssieger ernannt. Das Konzept sieht eine in sechs Einzelbaukörper aufgelöste Blockrandbebauung entlang der Charlotten- und Gottesackerstraße vor. Die mehrgeschossigen Stadtvillen, mit überwiegender Wohnnutzung, gruppieren sich um einen gemeinsamen Innenhof. Am Töpferplan füllt ein Solitärgebäude, mit Flächen für Gastronomie, Büros, nicht störende gewerbliche -, soziale und gesundheitliche Nutzungen und ggf. einen Beherbergungsbetrieb, die bestehende Baulücke. Vorgesehen sind ebenfalls öffentlich nutzbare Platz und Wegeflächen insbesondere die Schaffung einer Fußwegeverbindung zwischen Töpferplan und Charlottenstraße/Anhalter Straße. Die Realisierung eines zeitgemäßen Erschließungs- und Mobilitätskonzeptes führt zur Reduzierung des Anteils am motorisierten Individualverkehr und schafft Alternativangebote (z.B. Carsharing) für die Bewohnerschaft.

    Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 12 BauGB vorhabenbezogen und § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. 

    Lage

    Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan

    zum Stadtplan

     

    Auslegungszeitraum

    Öffentliche Auslegung vom 02.07.2024 bis zum 12.08.2024

    Für Stellungnahmen zu den Planungsunterlagen bitte nachfolgendes PDF-Formular ausdrucken und unterschrieben an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) senden.

    Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abt. Stadterneuerung/Förderung/Finanzen, Neustädter Passage 18, 17. Etage, beraten zu lassen.

    Kontaktinformationen

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.