Bebauungsplan Nr. 1 - Gewerbegebiet Neustadt
Das Plangebiet befindet sich beidseitig der Weststraße im Stadtviertel Gewerbegebiet Neustadt. Es sind Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO, Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Schießsportanlage und Einzelhandel gemäß §§ 10, 11 BauNVO sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 1 hat zwei Änderungen erfahren
Lage
Weststraße
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 20. September 1996 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 19. Juli 2006 in Kraft getreten.
Die 2. Änderung ist am 25. Oktober 2017 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Der Bebauungsplan Nr. 1 entfaltet keine Rechtswirkung mehr und wurde vollständig durch den Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung ersetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich vollständig den Bebauungsplan Nr. 1.
Der Bebauungsplan Nr. 1, 2.Änderung trifft in seinem Geltungsbereich zusätzliche Festsetzungen zu dem Bebauungsplan Nr. 1, 1.Änderung. In diesem Bereich gelten beide Bebauungspläne.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.