Bebauungsplan Nr. 100 - Halle-Kröllwitz, Wohngebiet Talstraße
Das Plangebiet befindet sich an der Talstraße im Stadtviertel Kröllwitz. Es sind Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO, Verkehrsflächen sowie öffentliche und private Grünflächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 100 hat zwei Änderungen erfahren.
Lage
Talstraße
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 05. November 1998 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 19. Dezember 2008 in Kraft getreten.
Die 2. Änderung ist am 09. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Bebauungsplan N. 100 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 100, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich teilweise den Bebauungsplan Nr. 100.
Bebauungsplan Nr. 100 2. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 100, 2. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich teilweise den Bebauungsplan Nr. 100.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.