Bebauungsplan Nr. 182 - "Sondergebiet Klinik Bergmannstrost"
Das Plangebiet liegt südöstlich der Altstadt an der Bundesstraße 91, der Merseburger Straße in Halle. Durch den Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Standortsicherung des Klinikums Bergmannstrost geschaffen. Zielstellung dessen ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung, der Erhalt des Klinikums als bedeutender Arbeitgeber in der Region sowie die Sicherstellung der oberzentralen öffentlichen städtischen und überregionalen Funktion der Gesundheitsdaseinsvorsorge der Stadt Halle (Saale) und des Umlandes.
Lage
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 02. August 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.