Bebauungsplan Nr. 32.1 - Heide-Süd
Das Plangebiet befindet sich an der Scharnhorststraße und der Gneisenaustraße im Stadtviertel Heide-Süd. Es sind Reine Wohngebiete gemäß § 3 BauNVO, Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 32.1 hat zwei Änderungen erfahren.
Lage
Scharnhorststraße / Gneisenaustraße
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 27. November 1997 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 06. April 2000 in Kraft getreten.
Die 2. Änderung ist am 02. Juli 2003 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Bebauungsplan Nr. 32.1 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 32.1, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich vollständig den Bebauungsplan Nr. 32.1.
Bebauungsplan Nr. 32.1 2. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 32.1, 2. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich vollständig den Bebauungsplan Nr. 32.1, 1. Änderung.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.