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  • Bebauungsplan Nr. 32.3 - Heide-Süd

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: West |

    Das Plangebiet befindet sich beidseitig der Blücherstraße im Stadtviertel Heide-Süd. Es sind Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO, die der Ansiedlung von Unternehmen der Wissenschaft und Wirtschaft dienen, sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.

    Der Bebauungsplan Nr. 32.3 hat zwei Änderungen erfahren.

    Lage

    Blücherstraße

    zum Stadtplan

    Inkrafttreten

    Der Bebauungsplan ist am 29. Januar 1998 in Kraft getreten.

    Die 2. Änderung ist am 17. August 2011 in Kraft getreten.

    Die 3. Änderung ist am 30. Mai 2018 in Kraft getreten.

    Bebauungsplan Nr. 32.3 2. Änderung

    Der Bebauungsplan Nr. 32.3, 2. Änderung trifft in seinem Geltungsbereich zusätzliche Festsetzungen zu dem Bebauungsplan Nr. 32.3. In diesem Bereich gelten beide Bebauungspläne.

    Bebauungsplan Nr. 32.3 3. Änderung

    Der Bebauungsplan Nr. 32.3, 3. Änderung trifft in seinem Geltungsbereich zusätzliche Festsetzungen zu dem Bebauungsplan Nr. 32.3. In diesem Bereich gelten beide Bebauungspläne.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.