Bebauungsplan Nr. 32.6 - Heide-Süd
Das Plangebiet befindet zwischen der Scharnhorststraße und dem Stadtteilpark „Grünes Dreieck“ im Stadtviertel Heide-Süd. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung am Standort getroffen werden. Es sind Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO sowie Straßenverkehrs- und Grünflächen festgesetzt.
Lage
Scharnhorststraße
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 11. November 2017 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.