Bebauungsplan Nr. 32.8 - Heide-Süd
Das Plangebiet befindet sich an der Scharnhorststraße im Stadtviertel Heide-Süd. Es sind Reine Wohngebiete gemäß § 3 BauNVO, Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 32.8 hat eine Änderung erfahren.
Lage
Scharnhorststraße
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 19. November 2003 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 21. September 2011 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Bebauungsplan Nr. 32.8 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 32.8, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich teilweise den Bebauungsplan Nr. 32.8.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.