Bebauungsplan Nr. 36 - Passendorf / Ost
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Neustädter Wohnbebauung und dem Erholungspark Südpark im südosten des Stadtviertels Neustadt. Es sind Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO sowie Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 36 hat eine Änderung erfahren.
Lage
Schulplatz / Teichstraße
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 27. August 1996 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 16. Juli 1998 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Bebauungsplan Nr. 36 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 36 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich vollständig den Bebauungsplan Nr. 36.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.