Bebauungsplan Nr. 90 - "Halle-Neustadt Magistrale"
Das Plangebiet befindet sich in den Stadtvierteln Nördliche Neustadt, Südliche Neustadt, Westliche Neustadt und Saaleaue und umfasst die Hauptverkehrsachse „An der Magistrale“ mit den angrenzenden Seitenbereichen. Es sind Verkehrsflächen und Grünflächen sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO und ein Sondergebiet mit besonderer Zweckbestimmung gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 90 hat eine Änderung erfahren.
Lage
An der Magistrale
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 09. April 1998 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 30. August 2013 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Bebauungsplan Nr. 90 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 90, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich teilweise den Bebauungsplan Nr. 90.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.