Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 22 - Stadtteilzentrum Heidering
Das Plangebiet befindet sich am Heidering im Stadtviertel Heide-Nord/Blumenau. Durch den Vorhaben- und Erschließungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einkaufszentrums mit Arztpraxen und Wohnungen geschaffen. Es sind ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Handel- und Dienstleistung gemäß § 11 BauNVO sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Lage
Heidering
Inkrafttreten
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist am 21. März 1997 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.