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  • Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 48 - Wohnbebauung in Halle-Mötzlich Angerweg

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: Nord |

    Das Plangebiet befindet sich am Anger im Stadtviertel Mötzlich. Durch den Vorhaben- und Erschließungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer an das Ortsbild angepassten Wohnanlage geschaffen. Es sind Reine Wohngebiete gemäß § 3 BauNVO sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.

    Lage

    Inkrafttreten

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist am 15. August 2001 in Kraft getreten. 

    Wichtige Nutzerhinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.