Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 52 - Westlicher Bereich Stadtteilzentrum Neustadt
Das Plangebiet befindet sich An der Magistrale im Stadtviertel Nördliche Neustadt. Durch den Vorhaben- und Erschließungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einkaufszentrums geschaffen. Es sind Kerngebiete gemäß § 7 BauNVO sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 52 hat eine Änderung erfahren.
Lage
An der Magistrale
Inkrafttreten
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist am 03. Dezember 1998 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 23. September 2022 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 52, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich vollständig den Bebauungsplan Nr. 52.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.