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  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127 - Wohnbebauung, An der Frohen Zukunft

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: Nord |

    Das Plangebiet befindet sich An der Frohen Zukunft im Stadtviertel Frohe Zukunft. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern auf brachliegenden Gewerbeflächen geschaffen. Es sind Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO und Verkehrsflächen festgesetzt. 

    Lage

    Frohe Zukunft

    zum Stadtplan

    Inkrafttreten

    Der Bebauungsplan ist am 05. Juli 2006 in Kraft getreten. 

    Wichtige Nutzerhinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.