Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 191 - "Kröllwitz, Wohnbebauung Untere Papiermühlenstraße"
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der ehemaligen Papiermühle Kröllwitz zwischen der oberen und der unteren Papiermühlenstraße im Stadtviertel Kröllwitz. Es wurde ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt. Im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes wurde die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Wohngebäudes mit maximal 7 Wohnungen und einer Tiefgarage geschaffen. Durch die Einbeziehung der schon vorhandenen und der genehmigten Wohnbebauung sowie des geplanten Wasserkraftwerkes soll das Gelände als ein Siedlungsbereich der Stadt anerkannt werden.
Lage
Untere Papiermühlenstraße
Inkrafttreten
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.