Geld für Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche sollen mitmachen können.
Dafür gibt es Hilfen.
Die Hilfen heißen: Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Sie bekommen Geld vom Job-Center?
Dann können Sie den Antrag machen.
Sie bekommen Geld vom Sozial-Amt?
Dann können Sie den Antrag machen.
Sie bekommen Wohngeld?
Dann können Sie den Antrag machen.
Sie bekommen Kinderzuschlag?
Dann können Sie den Antrag machen.
Zu den Leistungen gehören:
- Mehrtägige Klassen-Fahrten und eintägige Ausflüge in Schulen und Kinder-Tages-Einrichtungen.
Das Geld wird Ihnen bezahlt.
Sie müssen nichts bezahlen.
- Die Schüler und Schülerinnen essen in der Schule zu Mittag.
Die Schule kümmert sich um das Essen.
Dafür gibt es Geld.
Das Geld heißt: Zuschuss.
- Auch für das Essen von Kindern in Kinder-Tagesstätten gibt es Geld.
Und für das Essen von Kindern in der Kinder-Tagespflege gibt es Geld.
- Sie brauchen Sachen für die Schule?
Zum Beispiel:
- einen Schulranzen oder einen Schulrucksack
- Sport-Zeug
- Füller
- Bleistifte
- Malstifte
- Taschen-Rechner
- Bastelmaterial.
Dann können Sie Geld pauschal bekommen.
Das Geld ist für Sachen, die Sie selbst brauchen.
Das Geld wird jedes Jahr angepasst.
- Die Stadt Halle (Saale) kann die Fahrt-Kosten für Schüler und Schülerinnen bezahlen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Satzung.
- Manche Schüler und Schülerinnen brauchen Hilfe beim Lernen.
Die Hilfe heißt: Lern-Förderung.
Die Lern-Förderung muss gut sein.
Und die Lern-Förderung muss wichtig sein.
Dann bezahlt das Job-Center die Lern-Förderung.
- Sie können Geld bekommen.
Für das das Mittag-Essen in Kinder-Tages-Einrichtungen und Schulen.
Sie können 15,00 Euro im Monat für bestimmte Sachen bekommen.
Zum Beispiel:
- Mitglieds-Beiträge für Sport
- Mitglieds-Beiträge für Spiel
- Mitglieds-Beiträge für Kultur
- Mitglieds-Beiträge für Gemeinschaft
- Unterricht in künstlerischen Fächern
- Freizeiten.
Freizeiten sind zum Beispiel:
- Jugend-Weihe
- Ferien-Lager.
Sie können das Geld bis zu Ihrem 18. Geburts-Tag bekommen.
Sie wollen einen Antrag machen?
Sie bekommen Geld vom Sozial-Amt, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann müssen Sie den Antrag beim Fach-Bereich Soziales abgeben.
Der Fach-Bereich Bildung prüft dann Ihren Antrag.
Sie können die Formulare hier bekommen.
Unten ist der Link dazu.
Die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Die Adresse vom Fach-Bereich Soziales ist
Südpromenade 30
06128 Halle.
Die Telefonnummer ist
+49 345 2214535
Sie können auch eine Mail schreiben.
An bildung-teilhabe@halle.de
Sie bekommen Geld vom Job-Center?
Dann müssen Sie den Antrag bei Job-Center abgeben.
Die Adresse vom Job-Center ist
Neustädter Passage 6
06122 Halle.
Die Telefonnummer ist
+49 345 6822 802
Hinweis zur Leichten Sprache
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