Geld für Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche sollen mitmachen können.
Dafür gibt es Hilfen.
Die Hilfen heißen: Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Sie bekommen Geld vom Job-Center?
Dann können Sie den Antrag machen.
Sie bekommen Geld vom Sozial-Amt?
Dann können Sie den Antrag machen.
Sie bekommen Geld für Ihre Wohnung?
Dann können Sie den Antrag machen.
Sie bekommen Geld für Ihre Kinder?
Dann können Sie den Antrag machen.
Zu den Leistungen gehören:
- Mehrtägige Klassen-Fahrten und eintägige Ausflüge in Schulen und Kinder-Tages-Einrichtungen.
Das Geld wird Ihnen bezahlt.
Sie müssen nichts bezahlen.
- Die Schüler und Schülerinnen essen in der Schule zu Mittag.
Die Schule kümmert sich um das Essen.
Dafür gibt es Geld.
Das Geld heißt: Zuschuss.
- Auch für das Essen von Kindern in Kinder-Tagesstätten gibt es Geld.
Und für das Essen von Kindern in der Kinder-Tagespflege gibt es Geld.
- Sie brauchen Sachen für die Schule?
Zum Beispiel:
- einen Schulranzen oder einen Schulrucksack
- Sport-Zeug
- Füller
- Bleistifte
- Malstifte
- Taschen-Rechner
- Bastelmaterial.
Dann können Sie Geld bekommen.
Das Geld ist für Sachen, die Sie selbst brauchen.
Sie bekommen 174 Euro im Jahr.
Für das erste Halb-Jahr bekommen Sie 116 Euro.
Für das zweite Halb-Jahr bekommen Sie 58 Euro.
- Die Stadt Halle (Saale) kann die Fahrt-Kosten für Schüler und Schülerinnen bezahlen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Satzung.
- Manche Schüler und Schülerinnen brauchen Hilfe beim Lernen.
Die Hilfe heißt: Lern-Förderung.
Die Lern-Förderung muss gut sein.
Und die Lern-Förderung muss wichtig sein.
Dann bezahlt das Job-Center die Lern-Förderung.
- Sie können Geld bekommen.
Für das das Mittag-Essen in Kinder-Tages-Einrichtungen und Schulen.
Sie können bis zu 15,00 Euro im Monat für bestimmte Sachen bekommen.
Zum Beispiel:
- Mitglieds-Beiträge für Sport
- Mitglieds-Beiträge für Spiel
- Mitglieds-Beiträge für Kultur
- Mitglieds-Beiträge für Gemeinschaft
- Unterricht in künstlerischen Fächern
- Freizeiten.
Freizeiten sind zum Beispiel:
- Jugend-Weihe
- Ferien-Lager.
Sie können das Geld bis zu Ihrem 18. Geburts-Tag bekommen.
Sie wollen einen Antrag machen?
Dann müssen Sie den Antrag beim Fach-Bereich Bildung abgeben.
Der Fach-Bereich Bildung prüft dann Ihren Antrag.
Sie können die Formulare hier bekommen.
Unten ist der Link dazu.
Die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Die Adresse vom Fach-Bereich Bildung ist
Südpromenade 30
06128 Halle.
Die Telefonnummer ist
+49 345 2215428
Sie können auch eine Mail schreiben.
An bildung-teilhabe@halle.de
Oder Sie müssen den Antrag bei Job-Center abgeben.
Wenn Sie Geld vom Job-Center bekommen.
Die Adresse vom Job-Center ist
Neustädter Passage 6
06122 Halle.
Die Telefonnummer ist
+49 345 6822 802
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