• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Geld für Bildung und Teilhabe

    Kinder und Jugendliche sollen mitmachen können.
    Dafür gibt es Hilfen.
    Die Hilfen heißen: Leistungen zur Bildung und Teilhabe.

    Sie bekommen Geld vom Job-Center?
    Dann können Sie den Antrag machen.
    Sie bekommen Geld vom Sozial-Amt?
    Dann können Sie den Antrag machen.
    Sie bekommen Wohngeld?
    Dann können Sie den Antrag machen.
    Sie bekommen Kinderzuschlag?
    Dann können Sie den Antrag machen.

    Zu den Leistungen gehören:

    • Mehrtägige Klassen-Fahrten und eintägige Ausflüge in Schulen und Kinder-Tages-Einrichtungen.
      Das Geld wird Ihnen bezahlt. 
      Sie müssen nichts bezahlen.
    • Die Schüler und Schülerinnen essen in der Schule zu Mittag.
      Die Schule kümmert sich um das Essen.
      Dafür gibt es Geld.
      Das Geld heißt: Zuschuss.
    • Auch für das Essen von Kindern in Kinder-Tagesstätten gibt es Geld.
      Und für das Essen von Kindern in der Kinder-Tagespflege gibt es Geld.
    • Sie brauchen Sachen für die Schule?
      Zum Beispiel:
      - einen Schulranzen oder einen Schulrucksack
      - Sport-Zeug
      - Füller
      - Bleistifte
      - Malstifte
      - Taschen-Rechner
      - Bastelmaterial.
      Dann können Sie Geld pauschal bekommen.
      Das Geld ist für Sachen, die Sie selbst brauchen.
      Das Geld wird jedes Jahr angepasst.
    • Die Stadt Halle (Saale) kann die Fahrt-Kosten für Schüler und Schülerinnen bezahlen.
      Dafür gibt es Regeln.
      Die Regeln stehen in einem Gesetz.
      Das Gesetz heißt: Satzung.
    • Manche Schüler und Schülerinnen brauchen Hilfe beim Lernen.
      Die Hilfe heißt: Lern-Förderung.
      Die Lern-Förderung muss gut sein.
      Und die Lern-Förderung muss wichtig sein.
      Dann bezahlt das Job-Center die Lern-Förderung.
    • Sie können Geld bekommen.
      Für das das Mittag-Essen in Kinder-Tages-Einrichtungen und Schulen.

    Sie können 15,00 Euro im Monat für bestimmte Sachen bekommen.

    Zum Beispiel:
    - Mitglieds-Beiträge für Sport
    - Mitglieds-Beiträge für Spiel
    - Mitglieds-Beiträge für Kultur
    - Mitglieds-Beiträge für Gemeinschaft
    - Unterricht in künstlerischen Fächern
    - Freizeiten.
    Freizeiten sind zum Beispiel:
    - Jugend-Weihe
    - Ferien-Lager.
    Sie können das Geld bis zu Ihrem 18. Geburts-Tag bekommen.

    Sie wollen einen Antrag machen?

    Sie bekommen Geld vom Sozial-Amt, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
    Dann müssen Sie den Antrag beim Fach-Bereich Soziales abgeben.
    Der Fach-Bereich Bildung prüft dann Ihren Antrag.

    Sie können die Formulare hier bekommen.
    Unten ist der Link dazu.
    Die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.

    Die Adresse vom Fach-Bereich Soziales ist
    Südpromenade 30
    06128 Halle.

    Die Telefonnummer ist
    +49 345 2214535

    Sie können auch eine Mail schreiben.
    An bildung-teilhabe@halle.de

    Sie bekommen Geld vom Job-Center?
    Dann müssen Sie den Antrag bei Job-Center abgeben.

    Die Adresse vom Job-Center ist
    Neustädter Passage 6
    06122 Halle.

    Die Telefonnummer ist
    +49 345 6822 802

     

     

    Hier geht es zum Antrag für Bildung und Teilhabe (in Alltags-Sprache)

    Hinweis zur Leichten Sprache

    Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
    Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.