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  • Bildung und Teilhabe

    Seit dem 01.01.2011 gibt es durch das „Bildungs- und Teilhabepaket“ der Bundesregierung die Möglichkeit, dass Kinder,  Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch nehmen können. Das Bildungs- und Teilhabepaket steht allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

    Welche Leistungen werden im Rahmen des Pakets "BuT" gewährt?

    Bedürftige Kinder aus Geringverdienerfamilien haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen. Sie können bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen oder Nachhilfe bekommen. 
    In dem kleinen Film "Stifti - Dein kleiner Helfer für Bildung und Teilhabe" zeigt das Jobcenter Halle, wofür BuT-Leistungen gewährt werden.

     

    Hinweis: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es auch in Leichter Sprache.

    Adresse:
    Team Bildung und Teilhabe
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214535
    Fax: +49 345 2215404

    Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
    Di: 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09.00 - 12.30 Uhr
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