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  • Halle-Pass

    Der Halle-Pass A ist für alle Menschen in der Stadt Halle (Saale).

    Die Menschen bekommen Geld von der Stadt.

    Sie bekommen Geld von:
    - dem Sozial-Gesetz-Buch II
    Das Geld heißt Bürger-Geld.
    Früher hieß das Geld Arbeits-Losen-Geld II und Sozial-Geld.

    - dem Sozial-Gesetz-Buch XII, Kapitel 3 und 4
    Das Geld heißt Sozial-Hilfe und Grund-Sicherung für Erwerbsgeminderte und im Alter.

    - dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz

    - dem Wohngeld-Gesetz
    Die kurze Form ist: WoGG.

    - Paragraph 6 Bundes-Kinder-Geld-Gesetz - Kinder-Zuschlag
    Die kurze Form ist: KIZ.

    Dann können Sie einen Ausweis bekommen.

    Der Ausweis Halle-Pass A gehört nur Ihnen.

    Kein anderer kann Ihren Halle-Pass A nutzen.

    Sie haben den Halle-Pass verloren?
    Dann bekommen Sie keinen neuen Halle-Pass.
    Eine Ausnahme ist der Dieb-Stahl von der Geld-Börse.
    Sie müssen dann eine Verlust-Anzeige zeigen.
    Dann bekommen Sie einen neuen Halle-Pass.

    Mit dem Ausweis können Sie Sachen billiger bekommen.

    Sie können mit dem Halle-Pass in viele Einrichtungen gehen.
    Zum Beispiel:
    - Kultur-Einrichtungen
    - Freizeit-Einrichtungen.
    Sie müssen dann weniger Geld bezahlen.
    Oder Sie müssen gar kein Geld bezahlen.
    Das steht in den Regeln von den Einrichtungen.

    Der Halle-Pass A ist 12 Monate gültig.

    Sie können den Halle-Pass wieder beantragen.
    Dafür müssen Sie einen Leistungs-Nachweis zeigen.
    Der Leistungs-Nachweis muss aktuell sein.
    Sie können den Halle-Pass frühestens einen Monat vor dem Ablauf-Monat wieder beantragen.

    Sie bekommen keine Leistungen mehr?
    Dann müssen Sie den Halle-Pass zurückgeben.
    Sie müssen den Halle-Pass an den Fach-Bereich Soziales zurückgeben.

    Der Halle-Pass G ist ein Ausweis.
    Den Ausweis bekommen Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis.
    Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis muss aG stehen.
    aG heißt: außergewöhnlich gehbehindert.
    Der Halle-Pass G ist einkommensabhängig.
    Das heißt:
    Wie viel Geld verdient die Person?
    Das ist wichtig für den Halle-Pass G.

    Mit dem Halle-Pass G bekommt man in verschiedenen Bereichen Vergünstigungen.

    Sie bekommen jeden Monat Wert-Marken.
    Die Wert-Marken sind für Taxen und Fahr-Dienste für Menschen mit Behinderung.
    Die Taxen und Fahr-Dienste sind barrierefrei.
    Sie bekommen 4 Wert-Marken im Monat.
    Jede Wert-Marke ist 4 Euro wert.

    Sie können mit dem Halle-Pass in viele Einrichtungen gehen.
    Zum Beispiel:
    - Kultur-Einrichtungen
    - Freizeit-Einrichtungen.
    Sie müssen dann weniger Geld bezahlen.
    Oder Sie müssen gar kein Geld bezahlen.
    Das steht in den Regeln von den Einrichtungen.

    Was braucht man für den Halle-Pass G?
    Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis?
    Und auf dem Ausweis steht aG?
    Dann können Sie den Ausweis zeigen.
    Sie haben keinen Schwerbehinderten-Ausweis?
    Dann können Sie auch ein Attest von Ihrem Haus-Arzt zeigen.
    In dem Attest muss stehen:
    Sie können nicht gut gehen.

    Sie haben kein Auto.

    Wie lange kann der Halle-Pass G genutzt werden?
    12 Monate.

    Die Wert-Marken bekommen Sie wieder neu nach 6 Monaten.

    Sie können den Halle-Pass (G) wieder beantragen.
    Das heißt:
    Sie können den Halle-Pass G wieder bekommen.
    Dafür müssen Sie die aktuellen Unterlagen zeigen.
    Sie können den Halle-Pass G frühestens einen Monat vorher wieder beantragen.

    Der Halle-Pass kostet nichts.

    Sie bekommen den Halle-Pass vom Amt.
    Das dauert 4 Wochen.

    Für den Halle-Pass A brauchen Sie:

    Antrag
    Sie müssen uns eine Kopie von Ihrem Leistungs-Bescheid geben.
    Der Leistungs-Bescheid ist ein Brief.
    In dem Brief steht:
    Sie bekommen Geld.
    Sie müssen uns eine Kopie von dem Brief geben.
    Vielleicht bekommen Sie Geld nach dem SGB II oder SGB XII.
    Dann müssen Sie uns eine Kopie von dem Brief geben.

    Vielleicht bekommen Sie auch Geld nach dem Wohngeld-Gesetz.
    Das kurze Wort ist: WoGG.
    Dann müssen Sie uns auch eine Kopie von dem Brief geben.

    Vielleicht bekommen Sie auch Geld nach Paragraph 6 Bundes-Kinder-Geld-Gesetz.
    Dann müssen Sie uns auch eine Kopie von dem Brief geben.

    Vielleicht bekommen Sie auch Geld nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
    Das kurze Wort ist: AsylbLG.
    Dann müssen Sie uns auch eine Kopie von dem Brief geben.

    Für den Halle-Pass G brauchen Sie:

    Antrag
    Kopie vom Schwerbehinderten-Ausweis
    Einkommens-Nachweise von allen Mitgliedern der Bedarfs-Gemeinschaft
    Miet-Vertrag oder Mietbescheid
    Wohngeld-Bescheid
    Bescheid über Höhe des Kinder-Geldes
    Unterhalts-Nachweise
    Haus-Rat- und private Haft-Pflicht-Versicherungen, Kinder-Unfall-Versicherung

    Sie bekommen Geld von einer Behörde?
    Dann müssen Sie uns einen Brief von der Behörde zeigen.
    In dem Brief steht:
    Sie bekommen Geld von der Behörde.
    Der Brief heißt: Leistungs-Bescheid.
    Sie bekommen Geld von einer dieser Behörden?
    - Bürger-Geld
    Das Bürger-Geld hieß früher Arbeits-Losen-Geld II und Sozial-Geld.
    Das Bürger-Geld ist im Sozial-Gesetz-Buch II.
    - Sozial-Hilfe und Grund-Sicherung für Erwerbsgeminderte und im Alter
    Die Sozial-Hilfe ist im Sozial-Gesetz-Buch XII.
    - Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
    Das kurze Wort ist: AsylbLG.

    Sie müssen ein Formular ausfüllen für das Amt.

    Das Formular bekommen Sie beim Amt oder hier.
    Unten ist der Link.
    Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.

    Das ausgefüllte Formular schicken Sie an das Amt zurück.

    Sie bekommen dann den Halle-Pass A mit der Post geschickt.

    Das Amt heißt Soziale Hilfen.

    Die Adresse ist
    Südpromenade 30
    06128 Halle.

    Die Telefonnummer ist
    +49 345 2215404

    Sie können auch eine Mail schreiben.
    An hallepass@halle.de

     

     

    Hier geht es zum Antrag Halle-Pass A (in Alltags-Sprache)

    Hier geht es zum Antrag Halle-Pass G  (in Alltags-Sprache)

    Hier geht es zum Merkblatt zum Halle-Pass G (in Alltags-Sprache)

    Hinweis zur Leichten Sprache

    Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
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