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  • Belehrung zum Infektions-Schutz

    Sie arbeiten mit Lebensmitteln?
    Dann brauchen Sie eine Belehrung.
    Das heißt:
    Sie müssen etwas lernen.
    Und Sie brauchen eine Bescheinigung.
    Das steht im Infektionsschutzgesetz.
    Früher hieß das: Gesundheitszeugnis.

    Sie wohnen in Halle (Saale)?
    Dann bekommen Sie die Belehrung und die Bescheinigung vom Fachbereich Gesundheit von der Stadt Halle (Saale).

    Sie machen bei einer Belehrung mit.
    Sie füllen einen Antrag aus.
    Dafür müssen Sie Ihre Daten angeben.
    Dann sehen Sie Videos.
    Zu den Videos gibt es Fragen.
    Sie müssen die Fragen beantworten.

    Sie haben eine Frage falsch beantwortet?
    Dann können Sie die Frage wiederholen.
    Sie haben alle Fragen richtig beantwortet?
    Dann können Sie sagen:
    - Sie haben Infos über das Infektions-Schutz-Gesetz bekommen.
    - Sie dürfen arbeiten.

    Dann bezahlen Sie die Gebühr.
    Sie bekommen die Bescheinigung direkt vor Ort.
    Oder das Gesundheits-Amt schickt Ihnen die Bescheinigung.

    Wann brauche ich die Belehrung?

    Sie arbeiten zum ersten Mal mit Lebens-Mitteln.
    Zum Beispiel:
    - Sie machen Lebens-Mittel
    - Sie behandeln Lebens-Mittel
    - Sie verkaufen Lebens-Mittel.
    Dabei kommen Sie mit den Lebens-Mitteln in Kontakt.
    Sie haben keine ansteckende Krankheit.
    Zum Beispiel:
    - Salmonellose
    - Shigellose.

    Diese Unterlagen brauchen Sie.
    Sie brauchen einen gültigen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
    Sie sind aus einem anderen Land?
    Dann brauchen Sie einen Nationalpass.
    Und Sie brauchen eine Meldebestätigung.

    Sie sind unter 18 Jahre alt?
    Dann müssen Ihre Eltern oder Erziehungs-Berechtigten eine Einverständnis-Erklärung schreiben.
    Die Einverständnis-Erklärung ist ein Brief.
    In dem Brief steht:
    Sie dürfen mitmachen.

    Sie müssen auch eine Gesundheits-Karte von der Kranken-Kasse mitbringen.

    Was kostet die Belehrung?

    Sie müssen 28,20 Euro bezahlen.
    Sie können das Geld bar bezahlen.
    Oder Sie können das Geld mit der EC-Karte bezahlen.
    Dafür bekommen Sie:
    - eine Belehrung
    - eine Bescheinigung.

    Sie brauchen eine Kopie von der Bescheinigung?
    Oder Sie brauchen eine Kopie von dem früheren Gesundheits-Zeugnis?
    Dann müssen Sie 5,20 Euro bezahlen.

    Manche Menschen müssen kein Geld bezahlen für die Belehrung.
    Das gilt für:
    - Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr gemacht haben
    - Menschen, die einen Bundes-Freiwilligen-Dienst gemacht haben
    - Menschen, die ein Schul-Praktikum gemacht haben
    - Menschen, die ehrenamtlich arbeiten.
    Das Schul-Praktikum ist bis zur 10. Klasse.
    Und das Schul-Praktikum ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

    Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
    Das heißt:
    Sie müssen die Bescheinigung in den letzten 3 Monaten bekommen haben.
    Dann gilt die Bescheinigung für immer.
    Sie können auch eine Pause machen.
    Oder Sie können einen anderen Job machen.
    Die Bescheinigung gilt trotzdem.

    Vielleicht haben Sie schon einmal eine Bescheinigung bekommen.
    Die Bescheinigung darf nicht älter als 10 Jahre sein.
    Und Sie müssen die Bescheinigung in Halle (Saale) bekommen haben.
    Dann können Sie eine Kopie von der Bescheinigung bekommen.
    Sie müssen dann nicht noch einmal zu der Belehrung gehen.

    Sie wollen an der Belehrung teilnehmen?
    Dann müssen Sie 15 Minuten vor dem Termin da sein.
    Die Belehrung ist im Raum 2.08.
    Die Belehrung ist beim Fach-Bereich Gesundheit von der Stadt Halle (Saale).
    Die Belehrung dauert etwa 30 Minuten.
    Vor der Belehrung müssen Sie noch Sachen klären.
    Zum Beispiel:
    - Sie müssen zeigen, wer Sie sind.
    - Sie müssen Geld bezahlen.
    Diese Sachen brauchen Zeit.

    Sie müssen gut Deutsch können.
    Sie können nicht gut Deutsch?
    Dann müssen Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen.
    Das kostet Geld.
    Sie müssen das Geld selbst bezahlen.
    Sagen Sie uns das bei der Termin-Vereinbarung.

    Sie sind gehörlos?
    Dann müssen Sie einen Gebärden-Dolmetscher oder eine Gebärdendolmetscherin mitbringen.
    Das kostet Geld.
    Sie müssen das Geld selbst bezahlen.

    Die Belehrungen gibt es in 9 verschiedenen Sprachen.
    Sie haben die Belehrung verstanden?
    Dann bekommen Sie ein Nachweis-Heft.
    Das Nachweis-Heft gilt in ganz Deutschland.

    Sie können einen Termin am Telefon machen.
    Sie können uns anrufen.
    Die Telefon-Nummer ist:
    0049 345 221 32 37.

    Sie können einen Termin über die Online-Termin-Vergabe machen.

    Sie können uns eine E-Mail schreiben.
    Die E-Mail-Adresse ist: gesundheitszeugnis@halle.de.

    Bitte schreiben Sie uns in der E-Mail:
    - Was wollen Sie von uns?
    - Wie heißen Sie?
    - Wie ist Ihre Adresse?
    - Wie ist Ihre Telefon-Nummer?
    Dann können wir Ihnen schnell antworten.
    Wir machen dann einen Termin mit Ihnen.
     

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