• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Gesundheits-Beratung für Menschen, die in der Prostitution arbeiten

    Sex-Arbeitende müssen sich in Deutschland anmelden.
    Das steht im Prostituierten-Schutz-Gesetz.
    Der erste Schritt ist die gesundheitliche Beratung.
    Diese Beratung findet im Fachbereich Gesundheit statt.
    Personen über 21 Jahre brauchen die Beratung jedes Jahr.
    Personen unter 21 Jahre brauchen die Beratung alle 6 Monate.

    Welche Themen bespricht man bei der gesundheitlichen Beratung?

    Schutz vor Krankheiten
    Schwangerschaft und Verhütung
    Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
    Egal, ob Sie schon Erfahrung in der Sex-Arbeit haben oder neu sind
    Wir beraten zu vielen Themen.
    Wir kennen auch passende Hilfs-Angebote.
    Das Gespräch ist vertraulich und anonym.
    Es gibt keine Untersuchung.

    Nach der Beratung bekommen Sie eine Bescheinigung.
    Diese enthält Ihren Vor- und Nachnamen und Ihr Geburtsdatum.
    Sie können auch eine Bescheinigung mit einem anderen Namen bekommen.
    Das nennt man Alias-Name oder Arbeits-Name.

    Man braucht eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach Paragraph 10 ProstSchG.
    Diese Bescheinigung ist wichtig für die Anmeldung der Tätigkeit nach Paragraph 3 ProstSchG.
    Man muss sie beim Bürger-Service vorzeigen.

    So läuft das ab

    Sie machen einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    Sie lassen sich dort beraten.
    Nach der Beratung bekommen Sie eine Bescheinigung.
    Diese Bescheinigung zeigt, dass Sie die gesundheitliche Beratung gemacht haben.
    Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung zeigen.
    Wenn Sie schon als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung immer dabei haben.

    Sie müssen 18 Jahre alt sein

    Sie brauchen einen gültigen Ausweis.

    Sprechen Sie kein oder nur wenig Deutsch?
    Dann kann eine Vertrauensperson beim Gespräch dabei sein.
    Diese Person kann übersetzen.
    Sie können sich nach Paragraph 3 ProstSchG beim Fachbereich Einwohnerwesen anmelden.

    Sie brauchen einen Termin.
    Bitte rufen Sie an.
    Die Telefonnummer ist
    0049 345 221 3227

    Oder Sie schreiben eine Mail.
    An beratung-prostschg@halle.de

    Hinweis zur Leichten Sprache

    Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
    Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.