Wohn-Geld

Wohngeld ist für Menschen, die wenig Geld haben.
Wohngeld heißt:
Ein Amt bezahlt einen Teil von dem Geld, was man zum Wohnen braucht.
Das Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.

Sie können Wohn-Geld bekommen:
- Wenn Sie die Miete für Ihre Wohnung
nicht bezahlen können.
Dann bezahlt das Amt vielleicht
einen Teil von der Miete.
Das Fach-Wort dafür ist:
Miet-Zuschuss.
Sie müssen dann weniger Miete bezahlen.

Oder:
- Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
Und Sie können manche Kosten nicht bezahlen.
Zum Beispiel die Schulden für das Haus.
Dann bezahlt das Amt
einen Teil von den Schulden.
Das Fach-Wort dafür ist:
Lasten-Zuschuss.

Sie bekommen kein Wohn-Geld,
wenn Sie schon anderes Geld vom Amt
für Ihre Miete bekommen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie Hartz 4 bekommen.
Das Geld heißt auch:
Arbeitslosen-Geld 2. - Wenn Sie Sozial-Hilfe bekommen.
- Wenn Sie Geld vom Amt bekommen
für eine Berufs-Ausbildung. - Wenn Sie alleinstehend sind und den Grund-Wehr-Dienst machen

Sie bekommen Wohn-Geld
für eine bestimmte Zeit.
Sie bekommen das Wohn-Geld
aber erst ab dem Tag,
an dem Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn die Zeit vorbei ist:
Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Bitte rufen Sie in der Abteilung Wohngeld an.
Fragen Sie nach dem Antrag.
Die Telefonnummern sind:
0049 345 2214562
0049 345 2215411
0049 345 2215435
Dann können Sie den Antrag ausfüllen und mit dem Brief versenden.
Oder selber hinbringen.
Die Adresse ist:
Abteilung Wohngeld
Südpromenade 20
06128 Halle (Saale).
Oder Sie senden eine Mail.
An wohngeld@halle.de
Der Antrag ist auch hier unten.
Er ist in Alltags-Sprache.
Hier geht es zum Antrag auf Wohn-Geld, wenn Sie Miete zahlen (in Alltags-Sprache)
Hier geht es zum Antrag auf Wohn-Geld, wenn Sie selbst ein Haus oder eine Wohnung haben (in Alltags-Sprache)
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