Grill- und Lagerfeuer
Städte und Gemeinden bieten ihren Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen und örtlichen Möglichkeiten Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
In Halle (Saale) gibt es neun für das Grillen zugelassene Bereiche, zwei davon sind zugelassene Lagerfeuerplätze.
Die jeweiligen max. Schalldruckpegel sind grundsätzlich zwischen den Tages- und Nachtzeiten wie folgt zu unterscheiden:
Grill- und Lagerfeuerplatz Zulässiger Schalldruckpegel in einer Entfernung von 5 Metern tags/nachts [dB (A)]
Anhalter Platz 79/64
Am Kinderdorf
Ohne Neubau Am Kinderdorf 7a 76/61
Mit Neubau Am Kinderdorf 7a 73/58
Erweiterungsteil Pestalozzipark 79/64
Lagerfeuerplatz am Kanal 79/64
Lagerfeuerplatz am Steinbruchsee 84/69
Silberhöhe, Mündung Weiße Elster 84/69
Südpark 84/69
Thüringer Bahnhof 84/69
Ziegelwiese 84/69
Hinweis: Hier können Sie den Text in Leichter Sprache lesen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die ausgewiesenen Grill- und Lagerfeuerplätze der Stadt kommen als Veranstaltungsorte für Spontan-Partys in Betracht. Diese müssen vorher schriftlich beim Veranstalterservice (Fachbereich Sicherheit, Dienststelle Christian-Wolff-Straße 2, Telefon: 221-1370, E-Mail: veranstalterservice@halle.de) angezeigt werden.
06110 Halle (Saale)
+49 345 2213521
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do:09.00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 4
Anzahl: k.A.
Mo - Fr: nach Vereinbarung
Sa.: geschlossen
So.: geschlossen
06110 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)