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    Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

    Was soll wie und wo gemeldet werden, wenn sich beispielsweise das Beschäftigungsverhältnis meiner Mitarbeiterin oder meines Mitarbeiters ändert? Insbesondere im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die entsprechenden Informationen und Services finden Sie hier.

    Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters oder die Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren Die Überlassung von Beschäftigten melden Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen Eintrag im Vermittlungsregister übermitteln Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden Freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen, ändern oder kündigen Freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigen Jahresmeldung für Künstlersozialabgabe abgeben Kontostand Ihres Unternehmens bei der Künstlersozialkasse erfragen Kurzfristige Mobilität von Unternehmensangehörigen zum Zweck der Erwerbstätigkeit mitteilen (unternehmensinterner Transfer) Lohnsummen an den Unfallversicherungsträger melden