(halle.de/ps) Im Zuge der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Erhöhung des Wohngeldes um rund 15 Prozent weist die Stadt noch einmal dringend daraufhin, die gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Antragsunterlagen einzureichen, da sonst keine pünktliche Auszahlung erfolgen kann. Für Ratsuchende hat die Stadt in ihrer Wohngeldstelle deshalb drei Servicenummern eingerichtet, die auch auf der Internetseite der Stadt zum Wohngeld zu finden sind: Telefon 0345 221 54 11, 221 54 35 sowie 221 45 62. Überdies können Fragen an die Wohngeldstelle auch per E-Mail gesendet werden. Dazu steht die Adresse wohngeld@halle.de zur Verfügung.
Die Finanzierung des Wohngeldes wird zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Das Land Sachsen-Anhalt hat der Stadt im November 2024 mitgeteilt, dass alle Wohngeldempfänger im Zusammenhang mit der Wohngeld-Erhöhung eine automatisierte Neuentscheidung erhalten. Die technische Umsetzung im Fachverfahren wird nach Informationen des Landes aktuell vorbereitet. Die Stadt geht davon aus, dass – sollten im Januar bereits Gelder noch nach dem alten Satz ausgezahlt worden sein, obwohl die Unterlagen komplett und korrekt vom Antragsteller eingereicht worden sind – zustehende Nachzahlungen im Zuge der Auszahlung am 28. Januar erfolgen.
Neben der elektronischen Erreichbarkeit bietet die städtische Wohngeldstelle auch Sprechzeiten vor Ort, Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale), wie folgt an: dienstags von 13 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr.