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    Nach Stadtratsbeschluss führt die Stadt ab Januar Beherbergungssteuer ein

    (halle.de/ps) Die Stadt weist darauf daraufhin, dass ab 1. Januar 2025 in der Stadt Halle (Saale) eine Beherbergungssteuer eingeführt wird. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 beschlossen. Die Beherbergungssteuer als sogenannte örtliche Aufwandsteuer beträgt demnach 4 Prozent vom Übernachtungspreis (incl. Umsatzsteuer). Entrichten muss sie jeder Gast, der entgeltlich in einer Beherbergungseinrichtung im Stadtgebiet von Halle (Saale) übernachtet.

    Alle Beherbergungseinrichtungen und deren Betreiber sind laut Stadtratsbeschluss verpflichtet, von den beherbergten Personen die Beherbergungssteuer spätestens bei Abreise des Gastes einzuziehen. Die innerhalb eines Kalendermonats vereinnahmte Beherbergungsteuer ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendermonats bei der Stadt Halle (Saale) anzumelden und an die Stadtkasse zu entrichten.

    Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung erfolgte am 16. August 2024 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale). Weiterführende Informationen zur Erklärung.

    Für Rückfragen der Beherbergungseinrichtungen und deren Betreiber steht die Abteilung Steuern der Stadt unter Tel.: 0345 /221 4414 bzw. per E-Mail unter beherbergungssteuer@halle.de zur Verfügung.