(halle.de/ps) In Halle (Saale) wird am Sonntag, 9. Juni, ein neuer Stadtrat gewählt, 56 Sitze werden besetzt. Gleichzeitig findet die Wahl zum Europaparlament statt. Damit beide Wahlen in der Stadt reibungslos ablaufen, werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
1.700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden gesucht
Für die Kommunal- und Europawahl sucht die Stadt Halle (Saale) 1.700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ziel ist es, das Besetzungsverfahren im März abzuschließen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss dieses Verfahren für jede Wahl neu durchgeführt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) können als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden. Voraussetzungen sind unter anderem, dass sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Aufgaben der Ehrenamtlichen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher, Beisitzerin / Beisitzer oder Schriftführerin / Schriftführer tätig sein. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel sowie das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale.
Schulungen im Vorfeld
Im Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor dem Wahltermin werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu Online-Schulungen eingeladen. Während dieses Zeitraumes werden mehrere Termine für unterschiedliche Gruppen von Wahlhelfern angeboten. Auf Anfrage sind zusätzlich Präsenzschulungen möglich. Über die Schulungstermine und deren Zeitrahmen werden die Freiwilligen nach ihrer Berufung in einen Wahlvorstand rechtzeitig per Brief oder E-Mail informiert.
Stadt Halle (Saale) entschädigt ehrenamtliche Wahlhelfer
Für ihren Einsatz werden Helferinnen und Helfer finanziell entschädigt. 70 Euro bekommt jedes Mitglied des Wahlvorstandes und weitere 20 Euro Zuschlag erhält jedes Mitglied des Wahlvorstandes für jede weitere Wahl, etwa der Europawahl und Stadtratswahl, oder für weitere Abstimmungen und Entscheide, etwa der Bundestagswahl und Bürgerentscheide. Weitere Zuschläge gibt es für die Wahrnehmung besonderer Funktionen: 40 Euro für die Tätigkeit des Wahlvorstehers, 30 Euro für die Tätigkeit des stellvertretenden Wahlvorstehers und 30 Euro für die Tätigkeit des Schriftführers. Diese Summen wurden im Januar im Stadtrat beschlossen. Die vollständige Satzung ist im Amtsblatt vom 16. Februar 2024 auf Seite 10 veröffentlicht und steht zudem im Internet unter Satzungen.
Registrierung und Kontakt:
Interessierte können sich bei der Abteilung Statistik, Wahlen und Service melden, unter Telefon 0345 61387012 und per E-Mail an wahlhelfer@halle.de . Eine Registrierung ist hier möglich.
Weitere Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen sowie zum Thema Wahlhelfer stehen im Internet unter: www.wahlen.halle.de