• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  •  |  Politik  |  Vermischtes  |  Wirtschaft

    Stellungnahme der Stadtverwaltung zur 15. Planänderung Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle

    (halle.de/ps) Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Halle (Saale) zur 15. Planänderung Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle in der Fassung der 1. Tektur vom 04.05.2023 fristgerecht Stellung genommen.

    Die Stadtverwaltung hat die Unterlagen des Flughafenausbaues insbesondere die Entwicklung von Flugbewegungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Fluglärm kritisch geprüft und im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle (Saale) Einwände erhoben. Somit soll der Siedlungsbeschränkungsbereich nicht erweitert werden. Eine Ausweitung würde die Bauleitplanung negativ beeinflussen. Neue Wohngebiete können nicht gebaut werden. Weiterhin wird die prognostizierte Nutzung der Start- und Landebahnen angezweifelt. Die aktuelle Bahnverteilung ist bei der Fluglärmberechnung als worst-case-Szenario zu berücksichtigen. Die Stadt Halle (Saale) fordert, dass die Stress- und Aufwachreaktionen in einem lärmmedizinischen Gutachten zu bewerten sind und ein Lärmschutzkonzept erstellt wird. Aus den Unterlagen können keine Aussagen zu aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen entnommen werden. Der Aufforderung der Stadt, die Berechnung des Nachtschutzgebietes an aktualisierte Erkenntnisse anzupassen, wurde nicht nachgekommen. Aussagen zu der Beeinträchtigung des Schutzgebietes „Saale-Elster-Aue“ und der FFH-Gebiete „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ sowie „die Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle“ fehlen.
        
    Die vollständige Stellungnahme ist auf halle.de auf der Seite zum Flughafenausbau einsehbar.