Fragen und Antworten zur OB-Wahl (FAQ)
Fragen zur Oberbürgermeister-Stichwahl am 23. Februar 2025
Geier, Egbert: Bürgermeister der Stadt Halle (Saale), Geburtsjahr 1965, Halle (Saale)
Dr. Vogt, Alexander: Lehrer, Verkehrsplaner, Geburtsjahr 1978, Halle (Saale)
Wahlberechtigt sind alle, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Halle (Saale) wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Organisatorisches / Ablauf Stichwahl
Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Oberbürgermeisterwahl
Sitzungstermin: Donnerstag, 27. Februar 2025, 13:00 Uhr, Fachbereich Einwohnerwesen, Abt. Wahlen, Wolfgang-Borchert-Str. 75, 06126 Halle (Saale)
Das vorläufige Wahlergebnis wird am Abend des 23. Februar 2025 auf der städtischen Webseite www.halle.de veröffentlicht.
Am 27. Februar 2025 wird durch den Wahlausschuss das endgültige Wahlergebnis festgestellt.
Für die Stichwahl gilt die Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl vom 2. Februar 2025.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 21. Februar 2025, 18 Uhr, im Briefwahlbüro, Stadthaus, Marktplatz 2, möglich.
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung unter www.wahlen.halle.de ist möglich bis zum 17. Februar 2025, 23:59 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 20. Februar 2025, 23:59 Uhr. Bei schriftlicher Beantragung an Stadt Halle (Saale) Briefwahlstelle, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), sind die Postlaufzeiten zu beachten.
Die Verschickung der Briefwahlunterlagen beginnt am Freitag, 7. Februar 2025.
So schnell wie möglich. Die Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr möglich. Bei der Rücksendung über die Deutsche Post sollten 2 Tage Postlaufzeit eingeplant werden.
Der Einwurf der Briefwahlunterlagen in die städtischen Bürgerbriefkästen ist bis zum Wahltag, 23. Februar, 18:00 Uhr, möglich. Die Bürgerbriefkästen befinden sich hier:
- Ratshof, Marktplatz 1
- Neustädter Passage 18
- Am Stadion 5
- Am Stadion 6
- Wolfgang-Borchert-Straße 75
Achtung: Sofern Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden, haben die Betreffenden die Möglichkeit, dies noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, bei der Briefwahlstelle im Stadthaus anzuzeigen. Es kann dann ein Ersatzwahlscheinausgestellt werden. Hierzu ist die persönliche Vorsprache der betreffenden Person erforderlich.
Die Briefwahlstelle im Stadthaus, Marktplatz 2, erste Etage, Zimmer 113, ist ab Montag, 10. Februar2025, zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags, 8 bis 16 Uhr
dienstags, 8 bis 16 Uhr
mittwochs von 9 bis 15 Uhr
donnerstags von 8 bis 18 Uhr
Freitag, 14. Februar, von 9 bis 12 Uhr
Freitag, 21. Februar, von 9 bis 18 Uhr
Grundsätzlich sind die Wahlbenachrichtigungen im Urnen-Wahllokal vorzulegen. Sollten Wählende am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, ist unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Teilnahme an den Wahlen möglich.
Das Wahlrecht ist grundsätzlich ein höchst persönliches Recht. Zur Unterstützung des Wahlvorgangs kann aber ein Hilfsbedürftiger eine Person des Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen. Dies ist dem Wahlvorsteher vorab mitzuteilen. Auch Kleinkinder können die Eltern hinter die Kabine in Ausnahmefällen begleiten. Größere Kinder sollten grundsätzlich vor der Wahlkabine warten. Blindenhunde dürfen die Wähler in die Kabine begleiten, wobei darauf geachtet werden muss, dass die Bedürfnisse der Wahlvorstandsmitglieder und anderer Wähler respektiert werden, beispielsweise wenn jemand Angst vor Hunden hat. In allen Fällen muss im Einzelfall vor Ort und in Absprache mit dem Wahlvorstand entschieden werden.
126 allgemeine Wahllokale im Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale)
60 Briefwahllokale zum Auszählen der Wahlbriefe
Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Es gibt 70 barrierefreie allgemeine Wahllokale. 22 Wahlräume, in denen das Briefwahlergebnis ausgezählt wird, sind barrierefrei zugänglich.
Die Gesamtübersicht aller barrierefreien und nicht barrierefreien Wahlräume der Stadt Halle (Saale) können Sie sich auf einer Stadtkarte unter folgendem Link anzeigen lassen. Hier können Sie auch die Adresse eingeben und anzeigen lassen, in deren Umfeld Sie nach einem bestimmten Wahlraum suchen.
Am Wahltag / am Wahlabend der Stichwahl
Ab 18 Uhr ist der Große Saal für Interessierte geöffnet.
Es werden Stehtische aufgestellt. Angeboten wird gastronomische Versorgung für Selbstzahler. Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist.
Die Wahlergebnisse werden kontinuierlich aktualisiert auf eine Wand im Stadthaus projiziert.
Eine Aktualisierung der vorläufigen Wahlergebnisse erfolgt zeitgleich auch auf der Internetseite der Stadt: www.halle.de.
Ob die Bewerber der Stichwahl im Stadthaus präsent sein werden, liegt in deren eigener Entscheidung.
Da an diesem Tag auch der Bundestag gewählt wird, werden diese Stimmen zuerst ausgezählt. Erste Ergebnisse der Bundestagswahl liegen voraussichtlich ab 19 Uhr vor. Für die Stichwahl werden erste Ergebnisse ab 20 Uhr erwartet.
Für die Stichwahl kann das Ergebnis gegen 23.30 Uhr vorliegen.