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  • Fragen und Antworten zur OB-Wahl am Sonntag, 2. Februar 2025 (FAQ)

    Die Direktwahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale) findet am Sonntag, 2. Februar 2025, statt. Im Folgenden finden Sie Informationen zur Teilnahme, Beantragung von Wahlunterlagen, zu Dokumenten und Kontakten. Sollte am 2. Februar keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichen, findet am 23. Februar 2025 eine Stichwahl der beiden Bestplatzierten statt.

    Fragen zur OB-Hauptwahl am 2. Februar 2025

    Wahlberechtigt sind alle, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Halle (Saale) wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Das Wählerverzeichnis wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften am 42. Tag vor der Wahl angelegt. Das ist der 22.12.2024.  Alle Personen, die an diesem Tag die o. g. Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, sind zur Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt. 
    In der Zeit zwischen dem Anlegen des Wählerverzeichnisses (am 22.12.2024) und dem Abschluss des Wählerverzeichnisses (am 31.01.2025) unterliegt dieses aufgrund von Zuzügen aus anderen Gemeinden und Wegzügen aus Halle (Saale) natürlich noch Änderungen.

    Am Freitag vor der Wahl, also am 31.01.2025.

    Eintragungen erfolgen grundsätzlich von Amts wegen über das Melderegister, wenn die obigen Voraussetzungen zur Wahl erfüllt sind. 
    Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis auf Antrag erfolgt zum einen, wenn die Person fälschlicherweise nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde und zum anderen, wenn eine Hauptwohnsitzanmeldung bei der Stadt Halle (Saale) nach dem für die Wahl relevanten Stichtag (02.11.2024 wegen der Dreimonatsfrist zum Wahltag) erfolgte, aber der tatsächliche Zuzug in die Stadt Halle (Saale) vor dem 02.11.2024 geschah. 

    Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses.

    Grundsätzlich nur bis zum 12.01.2025 (21. Tag vor der Wahl)

    In einer der beiden Bürgerservicestellen des Fachbereichs Einwohnerwesen der Stadt Halle (Saale) (Marktplatz 1 oder Am Stadion 6), zusätzlich in der Wolfgang-Borchert-Straße 77.

    Organisatorisches/Ablauf:

    1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen: 28.11.2024, 16:30 Uhr

    2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Hauptwahl.
    Sitzungstermin: 05.02.2025, 13:00 Uhr 
    Auf dieser Sitzung wird neben dem endgültigen Wahlergebnis in der Stadt Halle (Saale) auch festgestellt, ob einer der Bewerber oder der Bewerberinnen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Ist dies der Fall, so ist dieser Bewerber oder diese Bewerberin zum Oberbürgermeister/ zur Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale) gewählt.
    Wenn keiner mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern notwendig, die die meisten Stimmen bei der Hauptwahl auf sich vereinen konnten.

    Die Ergebnisse werden zu den jeweiligen Sitzungen verkündet. 
    Die zugelassenen Bewerber und Bewerberinnen werden im Amtsblatt vom 06.12.2024 öffentlich bekanntgemacht. 
    Auch das Ergebnis der Hauptwahl wird zeitnah nach der Sitzung des Wahlausschusses im Amtsblatt bekanntgemacht. 
    Am Hauptwahltag werden außerdem auf der städtischen Homepage die vorläufigen Wahlergebnisse präsentiert. 

    Beginn: 03.01.2025
    Ende: 12.01.2025

    Briefwahlunterlagen beantragen Sie am besten online unter wahlen.halle.de oder per E-Mail an Briefwahlbuero@halle.de. Per Post können sie beim Fachbereich Einwohnerwesen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale), beantragt werden. Dabei sind folgende Angaben notwendig: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der Hauptwohnung, PLZ, Ort und die Angabe, ob Sie Briefwahlunterlagen für die Haupt- und/oder Stichwahl beantragen wollen. Für die Antragstellung können Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen, die Ihnen bis 12. Januar 2025 zugeht.  

    So schnell wie möglich. Die Unterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag 18 Uhr bei der Kommune vorliegen. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen über die deutsche Post sollte erfahrungsgemäß spätestens am Mittwoch, dem 29.01.2025 erfolgen. Nach diesem Datum sollten die Briefwahlunterlagen entweder direkt in die Briefkästen bei der Stadt Halle (Saale) oder im Briefwahlbüro in der Wolfgang-Borchert-Str. 77, 06126 Halle (Saale), eingeworfen oder abgegeben werden.

    Nach dem 29.01.2025 sollten die Briefwahlunterlagen entweder direkt in die Briefkästen der Stadt Halle (Saale) eingeworfen oder in der Briefwahlstelle (im Stadthaus, Marktplatz 2, Zimmer 113 in der 1. Etage) abgegeben werden. Zusätzlich gibt es Urnen in den Standorten Wolfgang-Borchert-Str. 77, 06126 Halle (Saale) und Marktplatz 1. 
    Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr in die Briefkästen der Standorte der Stadtverwaltung eingeworfen sein. 

    Die Briefwahlstelle zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen befindet sich im Stadthaus, Marktplatz 2, Zimmer 113 in der 1. Etage und ist für die Hauptwahl vom 20. bis zum 31. Januar 2025 geöffnet.


    Öffnungszeiten:              

    Montag und Dienstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch von 09:00 bis 15:00 Uhr
    Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr (am 31.01.2025 von 09:00 bis 18:00 Uhr).

    Es wird in der Regel nur die Wahlbenachrichtigung benötigt. 
    Bei Zweifeln an der Identität des Wählers, kann der Wahlvorstand aber auch ein Ausweisdokument zur Vorlage verlangen. Deshalb wird empfohlen, den Personalausweis mitzunehmen. 

    Das Wahlrecht ist grundsätzlich ein höchst persönliches Recht. Zur Unterstützung des Wahlvorgangs kann aber ein Hilfsbedürftiger eine Person des Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen. Dies ist dem Wahlvorsteher vorab mitzuteilen. Auch Kleinkinder können die Eltern hinter die Kabine in Ausnahmefällen begleiten. Größere Kinder sollten grundsätzlich vor der Wahlkabine warten. Blindenhunde dürfen die Wähler in die Kabine begleiten, wobei darauf geachtet werden muss, dass die Bedürfnisse der Wahlvorstandsmitglieder und anderer Wähler respektiert werden, beispielsweise wenn jemand Angst vor Hunden hat. In allen Fällen muss im Einzelfall vor Ort und in Absprache mit dem Wahlvorstand entschieden werden.

    126 allgemeine Wahllokale im Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale)
    60 Briefwahllokale zum Auszählen der Wahlbriefe

     

     

    Die Wahllokalen haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
     

    Es gibt 72 barrierefreie allgemeine Wahllokale. 22 Wahlräume, in denen das Briefwahlergebnis ausgezählt wird, sind barrierefrei zugänglich. 

    Am Wahltag / am Wahlabend

    Ab 18 Uhr ist der Große Saal für Interessierte geöffnet.

    Es werden Stehtische aufgestellt; Wasser steht zur Verfügung.
     

    Die Wahlergebnisse werden kontinuierlich aktualisiert auf eine Wand im Stadthaus projiziert.
    Eine Aktualisierung der vorläufigen Wahlergebnisse erfolgt zeitgleich auch auf der Internetseite der Stadt: www.halle.de.

    Ob die Kandidierenden im Stadthaus präsent sein werden, liegt in der Entscheidung der Bewerber.

    Voraussichtlich liegen erste Daten gegen 18:30 Uhr vor. 

    Erfahrungsgemäß kann bis 23 Uhr das vorläufige Endergebnis vorliegen.