Wahl-ABC
Bundeswahlleiterin
Die Bundeswahlleiterin und ihr Stellvertreter werden vom Bundesinnenministerium auf unbestimmte Zeit bestimmt. Traditionell wird regelmäßig der Präsident des statistischen Bundesamtes mit den Aufgaben der Bundeswahlleitung für die Wahl des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments betraut.
Die Bundeswahlleiterin ist Vorsitzende des Bundeswahlausschusses. Zu ihren
Aufgaben gehört:
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Bildung des Bundeswahlausschusses
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Beschaffung und Bereitstellung von Vordrucken