Wahl-ABC
Öffnungszeiten der Wahlräume
Die Wahllokale sind am Wahltag, dieser ist bei allen deutschen Wahlen stets ein Sonntag, für die Dauer von 8 bis 18 Uhr zur Stimmenabgabe geöffnet. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszählung der Stimmzettel. Sowohl die Wahlhandlung an sich, als auch die Wahlergebnisfeststellung ist öffentlich.
Jedermann (auch nicht wahlberechtigte Personen) hat daher, auch nach der Wahlhandlung, Zutritt zu den Wahlräumen. Sowohl die Wahlhandlung als auch die Auszählung dürfen dabei nicht gestört werden. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahlraum sorgt der Wahlvorstand.