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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Öffnungszeiten der Wahlräume

    Die Wahllokale sind am Wahltag, dieser ist bei allen deutschen Wahlen stets ein Sonntag, für die Dauer von 8 bis 18 Uhr zur Stimmenabgabe geöffnet. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszählung der Stimmzettel. Sowohl die Wahlhandlung an sich, als auch die Wahlergebnisfeststellung ist öffentlich.

    Jedermann (auch nicht wahlberechtigte Personen) hat daher, auch nach der Wahlhandlung, Zutritt zu den Wahlräumen. Sowohl die Wahlhandlung als auch die Auszählung dürfen dabei nicht gestört werden. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahlraum sorgt der Wahlvorstand