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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Stichwahl

    Die Stichwahl ist laut Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei der Wahl des Oberbürgermeisters vorgesehen. Bei anderen in Halle (Saale) stattfindenden Wahlen gibt es die Stichwahl nicht. 

    Eine Stichwahl wird immer dann durchgeführt, wenn im Hauptwahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit (= mehr als 50 Prozent der Stimmen) erreichen kann. Die Stichwahl wird in der Regel 2  bis 4 Wochen nach der Hauptwahl zwischen den beiden Kandidaten durchgeführt, die im ersten Wahldurchgang die meisten Stimmen erhalten haben. Der Kandidat, der in der Stichwahl die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, ist als Oberbürgermeister gewählt.