Wahl-ABC
Oberbürgermeister
In Städten mit mehr als 25.000 Einwohnern führt der Hauptverwaltungsbeamte die Bezeichnung Oberbürgermeister. Der Beigeordnete, der den Oberbürgermeister vertritt, führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister.
Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit und Leiter der Verwaltung, er vertritt und repräsentiert die Gemeinde nach außen. Zudem ist er stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates und in den Ausschüssen, soweit er diesen vorsitzt.
Der Oberbürgermeister wird von den wahlberechtigten Personen der Stadt Halle (Saale) für die Dauer von 7 Jahren direkt gewählt.
Mehr über die Wahl des Oberbürgermeisters unter Oberbürgermeisterwahlen