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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Oberbürgermeister

    In Städten mit mehr als 25.000 Einwohnern führt der Hauptverwaltungsbeamte die Bezeichnung Oberbürgermeister. Der Beigeordnete, der den Oberbürgermeister vertritt, führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister.

    Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit und Leiter der Verwaltung, er vertritt und repräsentiert die Gemeinde nach außen. Zudem ist er stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates und in den Ausschüssen, soweit er diesen vorsitzt. 

    Der Oberbürgermeister wird von den wahlberechtigten Personen der Stadt Halle (Saale) für die Dauer von 7 Jahren direkt gewählt.  

    Mehr über die Wahl des Oberbürgermeisters unter Oberbürgermeisterwahlen