Wahl-ABC
Aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht ist das Recht, eines Wahlberechtigten ein Parlament, eine Vertretung oder bei einer Direktwahl eine Person wählen zu dürfen.
Kommunalwahl
Zu den Wahlen des Stadtrates und zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutscher* ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Landtagswahl
Zu den Wahlen des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutscher* ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt seinen Hauptwohnsitz hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bundestagswahl
Zu den Wahlen des Deutschen Bundestages ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutscher* ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ein Wohnung innehat oder
- sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen*, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe dazu Wahlrecht für Deutsche im Ausland).
Europawahl
Im Folgenden wird auf das Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland abgezielt. Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament kann in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abweichen, da es dem jeweiligen Staat unterliegt, das Wahlrecht zu regeln.
Zu den Wahlen des Europäischen Parlaments sind alle Deutschen* wahlberechtigt, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem übrigen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen*, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe dazu "Wahlrecht für Deutsche im Ausland").
* Im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes