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    In der Stadt Halle (Saale) gibt es derzeit 39 Grundschulen, davon 32 kommunale Grundschulen und sieben Grundschulen in freier Trägerschaft (inkl. Freie Waldorfschule). Das Stadtgebiet ist laut § 41 Absatz 1 Schulgesetz LSA in Schulbezirke eingeteilt. Daher ist jede kommunale Grundschule für ein bestimmtes Wohngebiet zuständig.

    Kinder, welche bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und sind zum Schulbesuch anzumelden. Der Anmeldetermin wird als "Amtliche Bekanntmachung" im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) veröffentlicht.
    Kinder, welche bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

    Für die Eltern und Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kindern besteht die Möglichkeit, die Anmeldungen über das Serviceportal Schule vorzunehmen sowie Termine zur Vorstellung in der zuständigen Schule zu vereinbaren.

    Hier finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung im Serviceportal.

    Die Grundschule meldet dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des zuständigen Gesundheitsamtes die angemeldeten Kinder und vereinbart deren ärztliche Untersuchung. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst stellt aus amtsärztlicher Sicht den körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand des Kindes fest. Der Bericht über die Untersuchung wird in einem Formblatt dokumentiert und an die zuständige Schule geleitet.

    Die Schule bespricht mit den Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung des Berichtes des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes den festgestellten Entwicklungsstand des Kindes. Bei Bedarf berät sie die Erziehungsberechtigten über Möglichkeiten der besonderen Förderung.

    Werden Entwicklungsnachteile, -beeinträchtigungen oder eine besondere Begabung im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung festgestellt, werden Maßnahmen zur Prävention von Lernstörungen oder zur Förderung von Begabungen eingeleitet. Die zuständige Stelle dafür ist die Untere Schulbehörde im Landesschulamt Halle. 

    Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert die Erziehungsberechtigten schriftlich über die Aufnahme des Kindes in die Schule.
    Bestehen Bedenken gegenüber einer regulären Aufnahme in die Grundschule, kann in einem Sonderverfahren über sonderpädagogische Förderung, über den Rücktritt von der Einschulung oder über das Überspringen des ersten Schuljahrganges entschieden werden.

    Nach dem erfolgreichen Besuch der 4. Klasse der Grundschule gehen alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Befähigung in die Schulen der Sekundarstufe I über.

    Adresse:
    Team Schulorganisation
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Fax: +49 345 2213132

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Fr. Sosnowski
    Sachbearbeiterin Schulorganisation
    Adresse: Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2213115
    Fax: +49 345 2213132
    Kontakt per E-Mail: