Heiraten
Bevor Sie “Ja” sagen, sind einige Formalitäten zu erledigen. Auch wenn es das Aufgebot, früher der öffentliche Aushang im Rathaus, nicht mehr gibt, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden.
Heirat im Ausland
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, lassen Sie sich am Besten vom Standesamt beraten. Je nach Wunschland, sind die Erfordernisse unterschiedlich. Dasselbe gilt, wenn einer der Antragsteller aus einem anderen Herkunftsland stammt.
Informationen zur Standesamtlichen Eheschließung
Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Sie müssen demzufolge beide persönlich anwesend sein. Trauzeugen können auf Wunsch der Eheleute dabei sein, ihre Teilnahme ist aber nicht mehr vorgeschrieben.
Klären Sie vorab mit Ihrem Standesbeamten, der die Trauung vornehmen wird, ob sich Ihre Vorstellungen von Ihrer Trauung realisieren lassen. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet (Eintragung in das Eheregister). Die Urkunde wird Ihnen im Nachgang ausgehändigt.
Mit der Heirat ändert sich Ihr Personenstand, den Sie bestimmten Behörden mitteilen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren.
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