Krankheit und Gesundheitsschutz
Krankenversicherung
Damit Sie im Krankheitsfall die notwendige Versorgung bekommen, gibt es die Krankenversicherung. Das System der Krankenversicherung unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese kommt für die Behandlungskosten voll oder teilweise auf. Die Abwicklung der Krankenversicherung läuft über die Krankenkassen.
Informieren Sie sich über die Leistungen und Beiträge der Krankenkassen, vor allem auch über die Zusatzleistungen, für die Extrabeiträge erhoben werden. Die Zuzahlungsregeln sollen niemanden über Gebühr belasten, deshalb gibt es Belastungsgrenzen.
Infos zur gesetzlichen Krankenversicherung
Infos zur privaten Krankenversicherung
Vorsorge ist Gesundheitsschutz
Neben einer gesunden Lebens- und Ernährungsweise ist die beste Vorbeugung gegen Krankheiten, sich regelmäßig untersuchen und impfen zu lassen. Es gibt für Kinder und Jugendliche wie für Erwachsene Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.
Die Krankenkassen übernehmen auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut Grundimmunisierungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie weitere Schutzimpfungen für Erwachsene. Darüber hinaus können die Krankenkassen weitere Impfungen für ihre Versicherten übernehmen, insbesondere Impfungen für private Auslandsreisen.
Informationen zur Masernimpfpflicht
Übersicht Früherkennungsuntersuchungen
Medizinische Behandlungen
Wenn es doch einmal soweit ist, dass ambulante und stationäre Behandlungen notwendig sind, finden Sie unter den aufgeführten Links dieser Seite, weiterführende Informationen zum Thema.
Arbeit und Gesundheit
Informationen rund um das Thema Arbeit und Gesundheit hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf ihren Internetseiten zusammengestellt, wie zum Beispiel zu Arbeitsstättenverordnungen und Berufskrankheiten.
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Leben mit Handicap
Menschen mit Behinderung finden hier Informationen, die sie in ihrer Lebenssituation unterstützen können.
Niemeyerstraße 1
06110 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.