Kommunale Wärmeplanung in Halle (Saale)
Für das Erreichen einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung jedes einzelnen Gebäudes ist der kommunale Wärmeplan (KWP) der strategische Fahrplan der Stadt Halle (Saale). Treibhausgasneutral (umgangssprachlich auch klimaneutral genannt) bedeutet: weg von endlichen, fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl oder Erdgas hin zu "unendlichen", regenerativen Energieträgern wie Sonne, Wind oder Wasserkraft. Dabei muss jede Kommune für sich selbst prüfen, welche Wärmelösungen praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde die EVH GmbH beauftragt. Zudem ist er Bestandteil der Roadmap Klimaneutralität < 2040 der Energie-Initiative Halle (Saale).
Bis spätestens 30. Juni 2026 muss der kommunale Wärmeplan in Halle (Saale) vom Stadtrat verabschiedet werden. Informationen, z. B. zur Möglichkeit eines Anschlusses an die Fernwärme sind aber bereits jetzt hier verfügbar.
Hintergrund: Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es enthält verbindliche Vorgaben und Ziele. Im Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Halle hat sich dies bereits fünf Jahre früher als Ziel gesetzt.
Die drei wichtigsten Grundprinzipien bei der Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung sind:
- Die Wärmeversorgung ist für jedes Gebäude jederzeit gewährleistet.
- Die im Wärmeplan ausgewiesene Wärmeversorgung ist aus Sicht des Gebäudeeigentümers die vorteilhafteste.
- Das städtische Gesamtkonzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bietet den Einwohnern die volkswirtschaftlich beste Lösung.
Die Wärmeplanung hat das Ziel, auf lokaler Ebene Wege für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln und gemeinsam mit den Beteiligten umzusetzen. Dabei wird geprüft, welche Art der Wärmeversorgung für ein bestimmtes Gebiet am besten geeignet ist.
Da die Voraussetzungen von Ort zu Ort unterschiedlich sind, gibt es keine einheitliche Lösung. Der Bund stellt lediglich rechtliche Vorgaben bereit, damit die lokalen Akteure die passenden Konzepte für ihre Region finden und umsetzen können.
Der Wärmeplan soll zeigen, welche Energieversorgung in verschiedenen Stadtteilen, Gebieten und Straßen zukünftig möglich ist. Für Bürgerinnen und Bürger, besonders für Immobilienbesitzer, bietet der Plan eine wertvolle Orientierungshilfe beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen.
Der Wärmeplan zeigt den Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. In mehreren Schritten – von der Analyse der aktuellen Situation bis zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme – entstehen Strategien für nachhaltiges Heizen. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass der Plan flexibel bleibt und an neue Bedingungen angepasst wird.
1. Analyse des Ist-Zustands: Zunächst wird die aktuelle Situation erfasst. Dazu gehören die Ermittlung des Wärmebedarfs, der bestehenden Wärmeerzeuger, der Energieinfrastruktur und der genutzten Energieträger. Die zuständigen Stellen dürfen hierfür Daten erheben und auswerten.
2. Untersuchung der Potenziale: Im nächsten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Energiequellen und Abwärmepotenziale für die zukünftige Wärmeversorgung genutzt werden können. Beispiele sind Abwärme aus Rechenzentren, geothermische oder solarthermische Energie, Umweltwärme oder Abwasserwärme. Dabei wird auch die Wirtschaftlichkeit der Nutzung bewertet.
3. Entwicklung von Szenarien und Strategien: Auf Basis der Analysen werden Zielvorstellungen für die Wärmeversorgung erarbeitet und eine Strategie zur Umsetzung erstellt.
4. Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete: Entsprechend der Ziele werden Gebiete definiert, die durch zentrale Wärmenetze oder dezentrale Anlagen wie z. B. Wärmepumpen versorgt werden können.
5. Anpassung und Überprüfung: Um auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu reagieren, werden die Wärmepläne regelmäßig überprüft und alle fünf Jahre aktualisiert.
Wenn Sie sich als klimafreundliche Heizmöglichkeit für Fernwärme interessieren, können Sie im Wärmeatlas der EVH GmbH bereits prüfen, welche Gebiete in Halle (Saale) mit Fernwärme versorgt sind und welche zukünftig versorgt werden sollen.
Die interaktive Karte wird sukzessive erweitert und bis spätestens Mitte 2026 Auskunft darüber geben, welche konkrete Wärmelösung an Ihrer Anschrift vorgesehen ist.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) bilden die zentralen Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft. Beide Gesetze gelten seit dem 1. Januar 2024 und verpflichten Kommunen und Privatpersonen zur Umsetzung der Wärmewende.
Während das WPG der „Strategieentwicklung“ dient, mit der die Umsetzung der Wärmewende planerisch eingeleitet wird, beinhaltet das GEG weitere Vorgaben und Konkretisierungen. Beide Gesetze sind also eng miteinander verbunden.
Das GEG sieht vor, dass Gebäudeeigentümer schrittweise von fossilen Brennstoffen auf eine klimafreundliche, unabhängige Wärmeversorgung umsteigen.
Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gilt: Ab dem 1. Juli 2026 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Es gibt jedoch Übergangsfristen und Härtefallregelungen. In Neubaugebieten ist diese Anforderung bereits seit dem 1. Januar 2024 gültig.