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  • Gewässer im Stadtgebiet

    Zu den Gewässern gehören entsprechend der Regelungen des Paragraphen 1 des Wasserhaushaltsgesetzes oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Für die nachfolgenden Ausführungen sind aber nur die oberirdischen Gewässer von besonderem Interesse.

    Als oberirdisches Gewässer wird das ständig oder zeitweilig in Betten fließende, stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise Bäche, Flüsse, Teiche oder Seen. Jedes oberirdische Gewässer prägt das Landschaftsbild und unterliegt in der intensiv genutzten Kulturlandschaft einer starken Beanspruchung. Besonders in städtischen Ballungszentren kommt es häufig zu Beeinträchtigungen, die nicht selten zu Gefährdungen der Gewässer führen und damit negative Auswirkungen auf die mit ihnen in Beziehung stehende Fauna und Flora haben.
     
    In der Grafik werden die Gewässer in verschiedene Gruppen eingeteilt.

    • So liegt die Bewirtschaftung und Pflege der Gewässer erster Ordnung im Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen-Anhalt.
    • Die Gewässer zweiter Ordnung sind vorwiegend die Gräben, die im Auftrag der Stadt von den Unterhaltungsverbänden gepflegt werden.
    • Seen und Teiche stellen eine weitere Kategorie dar.
    • Zu den nichtstädtischen Gewässern und technischen Anlagen gehören vorwiegend Regenrückhaltebecken, die von den Eigentümern selbst unterhalten werden.
    • Mulden- und Rigolensysteme dienen der Entwässerung eines bebauten Gebietes.

    Vor dem genaueren Blick auf die Gewässer der Saalestadt soll noch kurz die Tatsache erwähnt werden, dass die Stadt Halle (Saale) aufgrund ihrer geografischen Lage im Regenschatten des Harzes mit einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagshöhe von weniger als 500 Millimetern hydrologisch zu den trockensten Städten Deutschlands gehört.